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Geschrieben von Malefizz am 02.09.2016, 22:24 Uhr

wie seht ihr das? kind hat etwas gekauft

Hmm, aber der Junge hat doch nur das nackte Handy verkauft, ohne Vertrag (der ja erst wirklich Folgekosten mit sich bringt). Wenn ich ein Winkeladvokat wäre, würde ich versuchen so zu argumentieren. Daddeln kann man auch viel ohne Anschluss, oder eben über WLAN Hotspots. So gesehen kann auch eine Spiele-App nicht legal von Kindern gekauft werden, weil diese oft Folgekosten beinhalten...

Und wieso darf er das nicht verkaufen? Es handelt sich weder um Zigaretten, Waffen, noch um Drogen!

http://www.kindersache.de/bereiche/deine-rechte/fragen-rechte-konkret/artikel/taschengeldparagraph?page=9

Tatsächlich ist ein anderes Argument, ob es üblich und vernünftig ist, dass sich ein zehnjähriges Kind vom ersparten Taschengeld ohne vorher zu fragen ein gebrauchtes (aber funktionsfähiges!) Handy kauft. Für manche Eltern wird das heutzutage der Fall sein, für manche (einschließlich mir) aber eher nicht. Und somit ist eben genau der strittige Punkt der, ob es hierfür eine Einwilligung der Eltern bedurft hätte, oder nicht. Ich würde aber schon sagen, dass ein seriöser (!) Verkäufer von gebrauchten Handys ziemlich sicher die Erlaubnis der Eltern hätte sehen wollen...

 
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