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Geschrieben von TheTruth am 03.02.2019, 7:17 Uhr

Wie kann man

Oder kann man überhaupt als Otto-Normalverbraucher herausfinden, ob jemand Sozialleistungen bezieht?

 
26 Antworten:

Re: Wie kann man

Antwort von leaelk am 03.02.2019, 7:20 Uhr

Ich hoffe man kann das im Sinne von Datenschutz als Otto-Normalverbraucher NICHT herausfinden.
Hat doch auch etwas mit Persönlichkeitsrechten zu tun.
LG leaelk

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Re: Wie kann man

Antwort von TheTruth am 03.02.2019, 7:38 Uhr

Da hast du recht.

Allerdings geht es um einen Sozialbetrug, den man melden würde. Jedoch ist man sich nicht sicher, dass Sozialbezüge bezogen werden.
Bevor wieder alle aus dem Busch springen:
Es geht darum, dass u.a. ein Kind in Ausbildung finanziell unter der Hand ausgebotet wird.
Sich da nicht einzumischen, fällt wirklich schwer.

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Re: Wie kann man

Antwort von Mucki17 am 03.02.2019, 7:46 Uhr

Du kannst eine anonyme Anzeige an die entsprechenden Behörde schreiben.

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Re: Wie kann man

Antwort von TheTruth am 03.02.2019, 8:08 Uhr

Das ist wahr.
Andererseits lasse ich mich gerade von meinen Gefühlen leiten.
Nüchtern betrachtet wird sie es dann am Kind auslassen.
Also muss man es wohl hinnehmen, bis das Kind auszieht.

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Anonyme Beschwerden

Antwort von Julie am 03.02.2019, 9:58 Uhr

Je nach Behörde und den dortigen internen Regelungen wird anonymen Beschwerden nicht oder "nur, wenn es im Einzelfall geboten erscheint" nachgegangen.
Was glaubt ihr, wie viel anonymer Mist bei Behörden so eingeht???

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Re: Wie kann man

Antwort von Lovie am 03.02.2019, 10:03 Uhr

Du erstattet ganz einfach anzeige bei der Polizeiinspektion, fertig. Die finden das dann heraus und kümmern sich um alles andere.

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Re: Wie kann man

Antwort von germanit1 am 03.02.2019, 10:11 Uhr

Wenn das Kind in Ausbildung ist, ist es doch mindestens 16 Jahre alt. Da kann es sich im Notfall ans Jugendamt wenden und kommt dann ins betreute Wohnen.

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Re: Wie kann man

Antwort von pauline-maus am 03.02.2019, 12:08 Uhr

ich verurteile sozialschmarotzern zutiefst aber niemals nie würde ich micc als moralpolizei aufführen und das anzeigen

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Re: Wie kann man

Antwort von Lovie am 03.02.2019, 12:30 Uhr

Warum nicht?

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Re: Wie kann man

Antwort von pauline-maus am 03.02.2019, 12:51 Uhr

um mir ein gutes gefühl zu verschaffen , da ich einen von zig tausend zur strecke gebracht habe???

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Re: Wie kann man

Antwort von Lovie am 03.02.2019, 13:15 Uhr

Naja, je nach dem wie betrogen wird, geht es da ja um tausende von Euro, pro betrugsfall.

Also, nein, nicht für dein gutes Gefühl, sondern um die Steuern, die du zahlst, nicht einem Betrüger zu überlassen.

Außerdem ist das kurz gedacht. Wenn jeder so denkt wie du, und nix tut, passiert nix.
Rechne das mal hoch. Wenn tausend Leute jemanden anzeigen, der betrügt, sind das ganz fix mal 6 oder 7 stellige Beträge an Steuergeldern, die damit "gespart" werden und für besseres verwendet werden können.

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Re: Wie kann man

Antwort von TheTruth am 03.02.2019, 13:25 Uhr

Es geht darum, dass ein Kind, welches sich in der Ausbildung befindet, von Unterhalt und Kindergeld nichts sieht, weil es während der Ausbildung nur die Wochenenden bei der Mutter verbringt. Auf Nachfrage, warum es alles von seinem Ausbildungsgeld selber zahlen muss (Essen, Kleider, etc.) und so gar nichts vom Unterhalt und Kindergeld bekommt und das quasi als Kostgeld abgeben muss, sagt die Mutter:
Hättest du eine eigene Wohnung, müsstest du die auch bezahlen, auch wenn du unter der Woche nicht da bist und das Geld brauche ich, um meine Rechnungen zu bezahlen.

Regt sich da gar nichts bei Dir Pauline?

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Re: Wie kann man

Antwort von TheTruth am 03.02.2019, 13:31 Uhr

Das „Kind“ wird in 2 Monaten 18 und muss, da Ausbildungsschule (hat dort Logie) in einer anderen Stadt, bei der Mutter weiter „wohnen“. Eine eigene Wohnung geht wirklich nicht und das Jugendamt fühlt sich ab jetzt nicht mehr zuständig.
Das Kind liebt die Mitter und ist loyal, was doch auch toll ist, es wird aber erpresst. Geld oder Rauswurf. Das Kind will natürlich mit der Mutter nicht brechen.
Es ist ein wenig ausweglos...

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Re: Wie kann man

Antwort von pauline-maus am 03.02.2019, 13:38 Uhr

nicht mehr, rebellion bringt in diesm land leider nix

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Re: Wie kann man

Antwort von TheTruth am 03.02.2019, 14:07 Uhr

Das hat nix mit rebellieren zu tun?
Man will dem Kind helfen?

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Ähm...aber das Mädchen hat scheinbar keine eigene Wohnung?

Antwort von Mutti69 am 03.02.2019, 14:26 Uhr

Wenn eine Mutter, die nur Grundsicherung erhält noch das Kinderzimmer behält, behalten MUSS, weil das Töchterchen weiterhin da wohnt, dann macht das doch Sinn!

Wo „wohnt“ das Mädchen denn UNTER der Woche? Ich verstehe es so, dass die keine „eigene“ Wohnung hat. Zimmer im angegliederten Wohnheim? Das wäre allenfalls ein Zweitwohnsitz.

Gäbe die Mutter Unterhalt und Kindergeld an das Mädchen, müsste sie umziehen, in eine kleinere Wohnung, dann ist das Kind GANZ raus.

Ich sehe zwar den Konflikt aber nicht den von dir unterstellten Sozialbetrug.

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Re: Wie kann man

Antwort von germanit1 am 03.02.2019, 17:13 Uhr

Als ich waehrend meiner Ausbildung im Wohnheim gelebt habe, konnte ich da auch am WE und auch in den Ferien bleiben.

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Re: Ähm...aber das Mädchen hat scheinbar keine eigene Wohnung?

Antwort von K.D. am 03.02.2019, 17:15 Uhr

Ich bin ganz bei dir.
Meine Geschwister und ich haben, trotze Ausbildung und Einkommen (wenn auch gering) auch nie etwas vom Kindergeld bekommen. Wozu auch?
Dafür durften wir gratis bei unsern Eltern wohnen.

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Re: Ähm...aber das Mädchen hat scheinbar keine eigene Wohnung?

Antwort von TheTruth am 03.02.2019, 20:28 Uhr

Alles richtig, das Ding ist, dass das Kind von all dem Unterhalt und Kindergeld schon ein paar Jahre 200€ im Monat erhält und davon alles selbst einkaufen muss (also wirklich alles, Duschzeug, Klamotten, Essen), selbst wäscht und selbst kocht.
Der Rest wird für „Strom und Zimmer abgerechnet“ (Rest = 500€). Als wäre das Kind seit es da ist Mieter. Ich verstehe das insoweit nicht, da ich meinen Kindern auch keine Rechnung mache.
Die Mutter wohnt da schon ewig und wird da auch noch ewig wohnen.
Sie möchte nicht, könnte aber durchaus arbeiten.
Betrug deshalb, weil sie das (ich bin sicher) nicht meldet, dass sie das Geld einkassiert und zusätzlich zur Sozialleistungen hat.
Laut Jugendamt muss sie es in zwei Monaten dem Kind aushändigen, sie weigert sich ihm gegenüber.
Das Kind könnte auch am Wochenende im Wohnheim bleiben, es möchte allerdings NATÜRLICH seine Mutter sehen und nach Hause kommen.
Es wäre einverstanden 100€ abzugeben. Es sind im Monat 4 x eine Nacht und zwei halbe Tage Aufenthalt. Die Mutter will alles „sonst kann das Kind sehen, wo es unterkommt“.

Wie gesagt, es sind meine Gefühle, die mich da übermannen.
Natürlich sind mir die Hände gebunden. Leider.

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@the truth Verständnisfrage

Antwort von K.D. am 03.02.2019, 20:42 Uhr

Ich kenn mich jetzt mit Sozialleistungen nicht aus
Bekäme die Mutter keine solcher Leistungen wenn sie offiziell zugeben würde, dass sie das Kindergeld und Unterhalt einbehält?

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Re: @the truth Verständnisfrage

Antwort von TheTruth am 03.02.2019, 21:00 Uhr

Da fragst Du mich jetzt was.
Ich hätte gedacht, dass Sie das - wie bei einem Untermieter, da sie das Kind ja so behandelt - dann als Einkunft angeben muss und ihr das entsprechend in der Leistung gekürzt wird.
Aber ja, wäre es überhaupt ein Betrug?
Wie auch immer, ich werde ja eh nichts erreichen. Es regt mich einfach auf.
Wäre es ein Betrug und ich würde sie melden und es würde ihr "finanziell schaden", würde sie es am Kind auslassen. Ich KANN gar nichts machen.

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Re: @the truth Verständnisfrage

Antwort von K.D. am 03.02.2019, 21:17 Uhr

Okay, dann müsste das Kind ja vielleicht selbst tätig werden und bei den zuständigen Stellen nachfragen. Konsequenz daraus wäre dann aber u.U., dass sie/er in den sauern Apfel beißen muss und sich von der Mutter räumlich distanzieren muss und sich eine eigen Bleibe sucht. Ob das dann mit dem Lehrlingsgehald, plus Unterhalt und Kindergeld hinhaut weiß ich natürlich nicht.
Die Frage, die es aber zu klären gilt ist, ob das betroffene Kind das überhaupt will?

Ob die Mutter das angeben muss, weil sie ihr eigenes Kind wie einen Mieter behandelt ist wahrscheinlich fragwürdig. Da müsste es ja sowas wie ein Untermietervertrag geben? Zumindest wäre das für mich nur logisch.
Mein erster Ansatz wäre beim Kind. Sprich dessen Selbstwertgefühl und Eigenverantwortlichkeit fördern. Irgendwann wird sie sich von ihrer Mutter räumlich distanzieren müssen. Ich denke jetzt in ganz ferne Zukunft. Irgendwann wird es kein Kindergeld und Unterhalt mehr geben Und dann? Soll sie dann ihr sauer verdientes Geld monatlich bis auf 200 Euro der Mutter abdrücken? Das kann kein erwachsener Mensch wollen.
Das würde ich aber nur anregen und forcieren wenn ich das betroffene Kind gut kennen würde. Man setzt sich mit angebotener Hilfe schnell in die Nesseln.

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Re: @the truth Verständnisfrage

Antwort von TheTruth am 03.02.2019, 21:41 Uhr

Das Kind möchte der Mutter nicht „in den Rücken fallen“, was ich natürlich nachvollziehen kann.
Am liebsten würde es das Lehrlingsgehalt bis auf das notwendigste komplett ansparen, um genug auf der Seite zu haben, bei einem Auszug nach der Ausbildung.
Für Wohnung, Miete, Möbel und bestenfalls ein kleines Auto.
Das finde ich auch nicht verwerflich, der Start in ein eigenes Leben ist teuer und leider wurde in 18 Jahren von Kindergeld und Unterhalt nichts, wirklich nichts, zurückgelegt.
Ich kann hier nicht zu sehr ins Detail gehen, aber es wurde bis anhin wegen Erwerbsunfähigkeit vorzeitig Rente bezogen (vierstellig, die Miete beträgt ein Drittel davon), die ihr aber nun gestrichen wurde, weil sie nicht mehr erwerbsunfähig ist, das habe ich aber nur gehört. Genau weiß ich es nicht. Sie arbeitet nicht.

Im einen Fall hätte sie also immer noch genug Geld (also wirklich genug) und wäre nicht auf das Kindergeld angewiesen und im anderen Fall, wäre sie arbeitsfähig und könnte - wie alle anderen - arbeiten.

Bis anhin hatte sie für sich und das Kind (und das weiß ich auf den Euro genau) mit vorzeitiger Rente, Unterhalt und Kindergeld, so viel Geld wie eine Familie in der beide Eltern arbeiten. Sie hat auch ein teures Auto, Klamotten, Reisen unternommen.
Geld war immer da, auf die Seite gelegt für das Kind wurde nichts, für Führerschein und Klassenfahrt wurde auf Geburtstagsgeld zurückgegriffen und der Vater um Geld gebeten und Ferienjobs waren auch mal Thema.

Lange Rede, kurzer Sinn:
Das Kind möchte vernünftig ins eigenständige Leben starten und hat NICHTS auf der Seite, die Mutter möchte nicht mithelfen und besteht auf das komplette Kindergeld um „ihre Rechnungen zu bezahlen“. Versteh ich halt nicht.

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Re: @the truth Verständnisfrage

Antwort von Mutti69 am 04.02.2019, 15:25 Uhr

https://www.google.de/amp/s/m.faz.net/aktuell/feuilleton/familie/wie-erklaere-ich-s-meinem-kind/kindern-erklaert-warum-eltern-kindergeld-bekommen-14088238.amp.html

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Re: Ähm...aber das Mädchen hat scheinbar keine eigene Wohnung?

Antwort von Felica am 04.02.2019, 17:05 Uhr

Kind zahlt also 700 € im Monat an die Mutter und ist nur an 4-8 Tagen im Monat daheim?

ja, dann würde ich es auch melden. Kindergeld und Unterhalt an die Mutter sehe ich ein, das Ausbildungsgehalt aber auch noch, in dem Falle nicht. Würde ich anders werten wenn das Kind die ganze Woche dort wohnen würde.

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Re: Ähm...aber das Mädchen hat scheinbar keine eigene Wohnung?

Antwort von TheTruth am 04.02.2019, 20:28 Uhr

Nein, also das bezog sich auf den Unterhalt seit das Kind 12/13 ist.
Also vorher war das Geld ja eh bei der Mutter, aber ab da etwa bekam es davon für alles selbst kaufen 200€ und der Rest blieb bei ihr für Zimmer und Strom sozusagen. Bis heute.
Und nun möchte das Kind wenigstens das Kindergeld behalten, darf es aber nicht.

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