von Zero am 12.06.2012, 16:11 Uhr |
wg fahrradunfall
Wenn das während eier Schulveranstaltung passiert ist, muß eigentlich die Schule haften. Weigert sie sich, würde ich da mal konkret nachfragen, warum sie sich ihrer Pflicht entziehen.
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- wg fahrradunfall - 32+4 12.06.12, 15:50
- Re: wg fahrradunfall - Farasha 12.06.12, 15:57
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- Re: wg fahrradunfall - Zero 12.06.12, 16:11
- Re: wg fahrradunfall - Farasha 12.06.12, 15:57
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