Geschrieben von 32+4 am 12.06.2012, 15:50 Uhr |
wg fahrradunfall
keine rechtliche auskunft
bei sowas war bei uns immer schule oder kiga in der haftung
sachschäden durch solche unfälle hat auch nicht das kind/gegnerische kind bzw. die versicherung der eltern gezahlt, sondern das hat alles die versicherung schule/kiga übernommen.
wundert mich, warum die schule da erstmal nicht haften will.
ist aber keine rechtsberatung, nur erfahrung ^^ bei uns zahlte die schule/der kiga
Re: wg fahrradunfall
Antwort von Farasha am 12.06.2012, 15:57 Uhr
Schulkinder sind auf dem Weg in die Schule und von dort zurück über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt", sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Damit sind die Krankheits-, Arzt- und Krankenhauskosten abgedeckt. Wie das Kind zur Schule kommt, ist egal: Es kann mit dem Fahrrad, Roller, Skateboard oder auf Inline-Skates zur Schule fahren oder laufen. Auch der Schulweg mit dem öffentlichen Bus oder dem Auto ist eingeschlossen. Bei Unfällen mit dem Schulbus haftet jedoch der private Busunternehmer.
trotzdem ist der Schutz, den die gesetzliche Unfallversicherung bietet, lückenhaft. Macht ein Kind auf dem Schulweg einen Abstecher oder Umweg, etwa in einen anderen Stadtteil, um sich nach der Schule mit einem Freund zum Erledigen der Hausaufgaben zu treffen oder um mit ihm zu spielen, gilt der Versicherungsschutz nicht mehr. Nur der Schulweg an sich ist versichert. Umwege können zu großen Problemen führen, falls tatsächlich einmal etwas passieren sollte. Darauf weist der Bund der Versicherten hin – und empfiehlt, deshalb eine private Unfallversicherung für die Kinder abzuschließen, um sie auch in der Freizeit abzusichern.
Re: wg fahrradunfall
Antwort von 32+4 am 12.06.2012, 15:59 Uhr
aber das unten war doch eine schulveranstaltung
Re: wg fahrradunfall
Antwort von Farasha am 12.06.2012, 16:04 Uhr
Den Beitrag hatte ich nicht gesehen , sry dachte es geht um Schulweg.
Der Link , hilft vielleicht
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Fragen_Antworten/FAQ/FAQ_Lehrer/FAQ_Schulfahrten/Haftung2/
Re: wg fahrradunfall
Antwort von Zero am 12.06.2012, 16:11 Uhr
Wenn das während eier Schulveranstaltung passiert ist, muß eigentlich die Schule haften. Weigert sie sich, würde ich da mal konkret nachfragen, warum sie sich ihrer Pflicht entziehen.
Man soll ja keine alten Themen aufwärmen....
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Aaaahhhh...brauche mal Formulierungshilfe!
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