Geschrieben von Farasha am 12.06.2012, 15:57 Uhr |
wg fahrradunfall
Schulkinder sind auf dem Weg in die Schule und von dort zurück über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt", sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Damit sind die Krankheits-, Arzt- und Krankenhauskosten abgedeckt. Wie das Kind zur Schule kommt, ist egal: Es kann mit dem Fahrrad, Roller, Skateboard oder auf Inline-Skates zur Schule fahren oder laufen. Auch der Schulweg mit dem öffentlichen Bus oder dem Auto ist eingeschlossen. Bei Unfällen mit dem Schulbus haftet jedoch der private Busunternehmer.
trotzdem ist der Schutz, den die gesetzliche Unfallversicherung bietet, lückenhaft. Macht ein Kind auf dem Schulweg einen Abstecher oder Umweg, etwa in einen anderen Stadtteil, um sich nach der Schule mit einem Freund zum Erledigen der Hausaufgaben zu treffen oder um mit ihm zu spielen, gilt der Versicherungsschutz nicht mehr. Nur der Schulweg an sich ist versichert. Umwege können zu großen Problemen führen, falls tatsächlich einmal etwas passieren sollte. Darauf weist der Bund der Versicherten hin – und empfiehlt, deshalb eine private Unfallversicherung für die Kinder abzuschließen, um sie auch in der Freizeit abzusichern.
- wg fahrradunfall - 32+4 12.06.12, 15:50
- Re: wg fahrradunfall - Farasha 12.06.12, 15:57
- Re: wg fahrradunfall - 32+4 12.06.12, 15:59
- Re: wg fahrradunfall - Farasha 12.06.12, 16:04
- Re: wg fahrradunfall - 32+4 12.06.12, 15:59
- Re: wg fahrradunfall - Zero 12.06.12, 16:11
- Re: wg fahrradunfall - Farasha 12.06.12, 15:57
Man soll ja keine alten Themen aufwärmen....
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Aaaahhhh...brauche mal Formulierungshilfe!
Noch schnell eine frage zu selbstauflösenden fäden...
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