Geschrieben von glucose34 am 03.02.2023, 17:19 Uhr |
Umfrage
Wie findet ihr die Regelung bei eBay ab 2023,das man entweder nicht mehr wie 30 Teile oder nicht mehr wie 2000€ verkaufen darf in einem Jahr, ansonsten geht es gleich zum Finanzamt
Re: Umfrage
Antwort von Ronja420 am 03.02.2023, 17:22 Uhr
Find ich irgendwie ziemlich blöd, soll ja bei Vinted auch so sein und da ist man fix über 30 Teile. Aber wie soll das nachweisbar sein?
Re: Umfrage
Antwort von Maroulein am 03.02.2023, 17:27 Uhr
Das ist eine Neuregelung die sämtliche Verkaufsplattformen betrifft
Bei FB umgehen das viele indem sie verkaufte Artikel löschen und angeben es wurde nicht verkauft
Re: Umfrage
Antwort von Tini_79 am 03.02.2023, 17:30 Uhr
Irgendwo schon korrekt. Auch private Veräußerungsgeschäfte können halt steuerrelevant sein. Und so manche machen das schon professionell, bieten aber keine Rücknahme etc. an, das ärgert mich dann schon.
Re: Umfrage
Antwort von Neverland am 03.02.2023, 17:33 Uhr
Ja. So sieht es aus. Kenne einige due zB Tiere züchten, diese verkaufen und das Einkommen daraus nicht versteuern.
Denen wird es jetzt erschwert.
Re: Umfrage
Antwort von Pocahontas1234 am 03.02.2023, 17:34 Uhr
Was meinen die eigentlich mit „30 Teile“? 30 Verkäufe oder? Weil 30 „Teile“ hat man ja schon bei einem Paket Babykleidung.
Re: Umfrage
Antwort von Ronja420 am 03.02.2023, 17:51 Uhr
Das ist auch nur korrekt so! Aber der Ottonormalverbraucher wird direkt mitbestraft.
Aber es fallen doch nur Steuern an wenn man über 2000 damit verdient
Antwort von misses-cat am 03.02.2023, 17:58 Uhr
Also 30 Verkäufe a 5 Euro sind dem Finanzamt egal 30 Verkäufe a 100 Euro nicht,
Oder habe ich was verpasst?
Re: Umfrage
Antwort von Julia+Christopher am 03.02.2023, 18:43 Uhr
Die Steuerpflicht hat sich nicht verändert. Verkäufe werden nur ab dieser Grenze jetzt direkt an Finanzamt gemeldet. Wenn mit diesen Verkäufen oder auch wesentlich mehr Verkäufen nicht mehr als 2000€ Gewinn erzielt wurden ändert sich nichts.
Nur wenn der Gewinn höher ist. Und dann war es auch vorher schon steuerpflichtig. Jeder der dies nicht versteuert hat, hat Steuern hinterzogen.
Re: Umfrage
Antwort von Frida19 am 03.02.2023, 18:45 Uhr
Dinge des täglichen Lebens kann man immer noch ganz normal verkaufen.
Selbst seinen Gebrauchtwagen oder den Pferdeanhänger darf man weiterhin steuerfrei weiter verkaufen. Da kann man ja nachweisen, das man den vorher selber genutzt hat und nun nicht mehr braucht.
Es geht hier um gewerbliche Verkäufe, die so "enttarnt" werden sollen.
Julia+Christoper schreibt es ja auch
Antwort von Frida19 am 03.02.2023, 18:50 Uhr
Es geht um den Gewinn, den man macht.
Mit dem Verkauf eines Gebrauchtwagens macht man ja keinen Gewinn (es sei denn man verkauft den Wagen als Oldtimer oder super seltenes Sammlerstück.....).
Deshalb ist der Verkauf auch jetzt kein Problem.
Stutzig würde das Finanzamt, wenn man in 2023 als Privatperson über Ebay 40 Gebrauchtwagen verkaufen würde und das nicht angibt, weil es ja angeblich Privatverkäufe sind (jetzt mal sehr übertrieben formuliert).
DAS würde nicht funktionieren......
Durch das neue Verfahren sollen solche Fälle noch eher auffallen! Laienhaft ausgedrückt.
Re: Julia+Christoper schreibt es ja auch
Antwort von Hydro94 am 03.02.2023, 19:20 Uhr
Und was hat es denn mit den 30 Verkäufen auf sich? Die werden ja auch gemeldet sind ja nicht nur die 2000 Euro.
Auf das Geld würde ich nie kommen, auf die 30 teile aufgrund Babykleidung schon
Ab den 30 Verkäufen ist die Plattform verpflichtet es dem Finanzamt zu melden!
Antwort von Frida19 am 03.02.2023, 19:26 Uhr
Darunter nicht!
Über die Steuerpflicht sagen die 30 Verkäufe nichts aus.
Der Artikel erklärt es einigermaßen:
https://www1.wdr.de/nachrichten/internet-plattformen-steuertransparenzgesetz-online-privatverkauf-steuern-100.html
Re: Ab den 30 Verkäufen ist die Plattform verpflichtet es dem Finanzamt zu melden!
Antwort von zwergchen1984 am 03.02.2023, 19:46 Uhr
Steuerpflichtig wird es erst, wenn du über 2000 Euro kommst. Ab 30 Teile deshalb, weil sich auch viele Händler als Privatpersonen ausgeben und so die Steuerpflicht umgehen.
Aber! Das wird nur gemeldet, wenn die Plattformeigene Bezahlfunktion genutzt wird. PayPal, Barzahlung ect. darauf haben die Verkaufsplattformen keine Einsicht. Und Bekleidungspakete ect. fallen auch nicht darunter. Das ist eine Anzeige, also ein Artikel.
Jedoch sollte man sich genau aufschreiben, was man wann zu welchem Preis verkauft hat. Falls das Finanzamt klopft.
Re: Umfrage
Antwort von Neverland am 03.02.2023, 20:51 Uhr
Nein wird er nicht. Informiere dich mal. Ausser das die das dem Finanzamt mitteilen, ändert sich gar nichts.