Rund-ums-Baby-Forum

Rund-ums-Baby-Forum

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von glucose34 am 03.02.2023, 17:19 Uhr

Umfrage

Wie findet ihr die Regelung bei eBay ab 2023,das man entweder nicht mehr wie 30 Teile oder nicht mehr wie 2000€ verkaufen darf in einem Jahr, ansonsten geht es gleich zum Finanzamt

 
15 Antworten:

Re: Umfrage

Antwort von Ronja420 am 03.02.2023, 17:22 Uhr

Find ich irgendwie ziemlich blöd, soll ja bei Vinted auch so sein und da ist man fix über 30 Teile. Aber wie soll das nachweisbar sein?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Umfrage

Antwort von Maroulein am 03.02.2023, 17:27 Uhr

Das ist eine Neuregelung die sämtliche Verkaufsplattformen betrifft

Bei FB umgehen das viele indem sie verkaufte Artikel löschen und angeben es wurde nicht verkauft

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Umfrage

Antwort von Tini_79 am 03.02.2023, 17:30 Uhr

Irgendwo schon korrekt. Auch private Veräußerungsgeschäfte können halt steuerrelevant sein. Und so manche machen das schon professionell, bieten aber keine Rücknahme etc. an, das ärgert mich dann schon.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Umfrage

Antwort von Neverland am 03.02.2023, 17:32 Uhr

Völlig ok.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Umfrage

Antwort von Neverland am 03.02.2023, 17:33 Uhr

Ja. So sieht es aus. Kenne einige due zB Tiere züchten, diese verkaufen und das Einkommen daraus nicht versteuern.

Denen wird es jetzt erschwert.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Umfrage

Antwort von Pocahontas1234 am 03.02.2023, 17:34 Uhr

Was meinen die eigentlich mit „30 Teile“? 30 Verkäufe oder? Weil 30 „Teile“ hat man ja schon bei einem Paket Babykleidung.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Umfrage

Antwort von Ronja420 am 03.02.2023, 17:51 Uhr

Das ist auch nur korrekt so! Aber der Ottonormalverbraucher wird direkt mitbestraft.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Aber es fallen doch nur Steuern an wenn man über 2000 damit verdient

Antwort von misses-cat am 03.02.2023, 17:58 Uhr

Also 30 Verkäufe a 5 Euro sind dem Finanzamt egal 30 Verkäufe a 100 Euro nicht,
Oder habe ich was verpasst?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Umfrage

Antwort von Julia+Christopher am 03.02.2023, 18:43 Uhr

Die Steuerpflicht hat sich nicht verändert. Verkäufe werden nur ab dieser Grenze jetzt direkt an Finanzamt gemeldet. Wenn mit diesen Verkäufen oder auch wesentlich mehr Verkäufen nicht mehr als 2000€ Gewinn erzielt wurden ändert sich nichts.

Nur wenn der Gewinn höher ist. Und dann war es auch vorher schon steuerpflichtig. Jeder der dies nicht versteuert hat, hat Steuern hinterzogen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Umfrage

Antwort von Frida19 am 03.02.2023, 18:45 Uhr

Dinge des täglichen Lebens kann man immer noch ganz normal verkaufen.
Selbst seinen Gebrauchtwagen oder den Pferdeanhänger darf man weiterhin steuerfrei weiter verkaufen. Da kann man ja nachweisen, das man den vorher selber genutzt hat und nun nicht mehr braucht.
Es geht hier um gewerbliche Verkäufe, die so "enttarnt" werden sollen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Julia+Christoper schreibt es ja auch

Antwort von Frida19 am 03.02.2023, 18:50 Uhr

Es geht um den Gewinn, den man macht.
Mit dem Verkauf eines Gebrauchtwagens macht man ja keinen Gewinn (es sei denn man verkauft den Wagen als Oldtimer oder super seltenes Sammlerstück.....).
Deshalb ist der Verkauf auch jetzt kein Problem.
Stutzig würde das Finanzamt, wenn man in 2023 als Privatperson über Ebay 40 Gebrauchtwagen verkaufen würde und das nicht angibt, weil es ja angeblich Privatverkäufe sind (jetzt mal sehr übertrieben formuliert).
DAS würde nicht funktionieren......
Durch das neue Verfahren sollen solche Fälle noch eher auffallen! Laienhaft ausgedrückt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Julia+Christoper schreibt es ja auch

Antwort von Hydro94 am 03.02.2023, 19:20 Uhr

Und was hat es denn mit den 30 Verkäufen auf sich? Die werden ja auch gemeldet sind ja nicht nur die 2000 Euro.
Auf das Geld würde ich nie kommen, auf die 30 teile aufgrund Babykleidung schon

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ab den 30 Verkäufen ist die Plattform verpflichtet es dem Finanzamt zu melden!

Antwort von Frida19 am 03.02.2023, 19:26 Uhr

Darunter nicht!
Über die Steuerpflicht sagen die 30 Verkäufe nichts aus.

Der Artikel erklärt es einigermaßen:

https://www1.wdr.de/nachrichten/internet-plattformen-steuertransparenzgesetz-online-privatverkauf-steuern-100.html

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ab den 30 Verkäufen ist die Plattform verpflichtet es dem Finanzamt zu melden!

Antwort von zwergchen1984 am 03.02.2023, 19:46 Uhr

Steuerpflichtig wird es erst, wenn du über 2000 Euro kommst. Ab 30 Teile deshalb, weil sich auch viele Händler als Privatpersonen ausgeben und so die Steuerpflicht umgehen.

Aber! Das wird nur gemeldet, wenn die Plattformeigene Bezahlfunktion genutzt wird. PayPal, Barzahlung ect. darauf haben die Verkaufsplattformen keine Einsicht. Und Bekleidungspakete ect. fallen auch nicht darunter. Das ist eine Anzeige, also ein Artikel.
Jedoch sollte man sich genau aufschreiben, was man wann zu welchem Preis verkauft hat. Falls das Finanzamt klopft.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Umfrage

Antwort von Neverland am 03.02.2023, 20:51 Uhr

Nein wird er nicht. Informiere dich mal. Ausser das die das dem Finanzamt mitteilen, ändert sich gar nichts.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.