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Geschrieben von elik am 04.01.2012, 16:46 Uhr

tippel

da du dich hier seitenlang über fremde arbeitsverträge aufregst und so überheblich bist, kann ich dir auch mal eine nettigkeit "gratifizieren".

Nach gleichbehandlungssatz des arbeitsrechtes darf kein arbeitnehmer von zahlung des weihnachstgeldes ausgenommen werden - > wäre zu deiner aussage "Mitarbeiter A hat Bedingungen erfüllt = er bekommt Weihnachtsgeld
Mitarbeiter B hat Bedingungen nicht erfüllt = er bekommt keines"

Entweder weisst du nicht, was weihnachtsgeld ist, weil du bisher keins gesehen hast und somit der besagte mitarbeiter B bist;
oder dein "ach so toll geregelter arbeitsvertrag" doch nicht so toll ist.

So... weil du eben leute, die im leben was bewegen möchten, auch noch zusammenschei**t und dich höher stellst (ohne jeglichen grund und ohne ahnung).

 
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