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Geschrieben von die_ente_macht_nagnag am 01.09.2020, 14:09 Uhr

Steuererklärung - Verlustvortrag

Versicherungen und private Rentenvorsorge kannst du natürlich in deiner Steuererklärung angeben. ABER das sind Sonderausgaben und führen somit nicht zu einem Verlustvortrag. Ein Verlustvortrag kann nur aus Einkünftsarten (z.b. selbstständig Tätigkeit, nicht-selbstständige Tätigkeit, Vermietung etc.) entstehen.
Ob du das Arbeitszimmer während der gesamten EZ ansetzen kannst, würde ich nochmal checken. Allgemein kann man Werbungskosten (in dem Fall die Kosten für ein Arbeitszimmer) nur ansetzen, wenn auch entsprechende Einkünfte erzielt werden.

 
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