Geschrieben von Fru am 01.02.2019, 19:34 Uhr |
Sozialleistungen
Ich bin damals in einen anderen Kreis gezogen. Ich musste mir vom neuen Kreis erst genehmigen lassen, ob ich dort hin ziehen darf. Natürlich ist der neue Wohnort zuständig.
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Sozialleistungen - Himbeere2008 01.02.19, 19:24
- Re: Sozialleistungen - Kater Keks 01.02.19, 19:27
- Re: Sozialleistungen - Fru 01.02.19, 19:34
- Re: Sozialleistungen - Mucki17 01.02.19, 19:35
- Es ist immer die Behörde des aktuellen Wohnortes zuständig! - Mehtab 01.02.19, 19:35
- Re: Sozialleistungen - HSVMarie 01.02.19, 19:36
- Danke - Himbeere2008 01.02.19, 20:24
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