Geschrieben von Himbeere2008 am 01.02.2019, 19:24 Uhr |
Sozialleistungen
Wenn jemand umzieht und Wohngeld bzw. auch weitere Sozialgelder bezieht, ist dann weiterhin die "alte " Behörde zuständig oder die "neue" am Wohnort ?
Re: Sozialleistungen
Antwort von Kater Keks am 01.02.2019, 19:27 Uhr
Ich weiß es nicht genau, meine aber mal mitbekommen zu haben das die neue Behörde am Wohnort zuständig ist, und da die Kommunikation zwischen den Ämtern nicht immer klappt, kann es für die Bezieher von Sozialleistungen echt Probleme geben. Kann, muss nicht....
Re: Sozialleistungen
Antwort von Fru am 01.02.2019, 19:34 Uhr
Ich bin damals in einen anderen Kreis gezogen. Ich musste mir vom neuen Kreis erst genehmigen lassen, ob ich dort hin ziehen darf. Natürlich ist der neue Wohnort zuständig.
Re: Sozialleistungen
Antwort von Mucki17 am 01.02.2019, 19:35 Uhr
Die Behörde am neuen Wohnort ist dann grundsätzlich zuständig. Beim Arbeitslosengeld II ergibt sich z. Bsp. die örtliche Zuständigkeit aus §36 SGBII.
Es ist immer die Behörde des aktuellen Wohnortes zuständig!
Antwort von Mehtab am 01.02.2019, 19:35 Uhr
Ich würde mich vorsorglich gleich mit der neuen Behörde in Verbindung setzen, damit alles reibungslos geht.
Re: Sozialleistungen
Antwort von HSVMarie am 01.02.2019, 19:36 Uhr
Da man ja immer verpflichtet ist Änderungen mitzuteilen, sollte man einen Umzug (da ändert sich ja auch die Miete und eventuell auch die Quatmdratmeteranzahl der Wohnung) auf jeden Fall melden. Den Sachbearbeiter anrufen und nachfragen, wäre mein Weg.