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Geschrieben von Himbeere2008 am 01.02.2019, 19:24 Uhr

Sozialleistungen

Wenn jemand umzieht und Wohngeld bzw. auch weitere Sozialgelder bezieht, ist dann weiterhin die "alte " Behörde zuständig oder die "neue" am Wohnort ?

 
6 Antworten:

Re: Sozialleistungen

Antwort von Kater Keks am 01.02.2019, 19:27 Uhr

Ich weiß es nicht genau, meine aber mal mitbekommen zu haben das die neue Behörde am Wohnort zuständig ist, und da die Kommunikation zwischen den Ämtern nicht immer klappt, kann es für die Bezieher von Sozialleistungen echt Probleme geben. Kann, muss nicht....

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Re: Sozialleistungen

Antwort von Fru am 01.02.2019, 19:34 Uhr

Ich bin damals in einen anderen Kreis gezogen. Ich musste mir vom neuen Kreis erst genehmigen lassen, ob ich dort hin ziehen darf. Natürlich ist der neue Wohnort zuständig.

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Re: Sozialleistungen

Antwort von Mucki17 am 01.02.2019, 19:35 Uhr

Die Behörde am neuen Wohnort ist dann grundsätzlich zuständig. Beim Arbeitslosengeld II ergibt sich z. Bsp. die örtliche Zuständigkeit aus §36 SGBII.

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Es ist immer die Behörde des aktuellen Wohnortes zuständig!

Antwort von Mehtab am 01.02.2019, 19:35 Uhr

Ich würde mich vorsorglich gleich mit der neuen Behörde in Verbindung setzen, damit alles reibungslos geht.

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Re: Sozialleistungen

Antwort von HSVMarie am 01.02.2019, 19:36 Uhr

Da man ja immer verpflichtet ist Änderungen mitzuteilen, sollte man einen Umzug (da ändert sich ja auch die Miete und eventuell auch die Quatmdratmeteranzahl der Wohnung) auf jeden Fall melden. Den Sachbearbeiter anrufen und nachfragen, wäre mein Weg.

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Danke

Antwort von Himbeere2008 am 01.02.2019, 20:24 Uhr

Ich geb es weiter.

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