Geschrieben von TheBestian am 02.02.2020, 15:00 Uhr |
Rückforderung Elterngeld
Hallo Zusammen,
ich würde mich freuen, wenn ich Eure Meinung zu folgender Thematik bekäme:
im Oktober 2019 erhielt ich einen Bescheid der Elterngeldstelle in Hamburg, mit der Aufforderung der Rückzahlung der zwei geleisteten Elterngeldzahlungen für den 1. und 13. Geburtsmonat meines Kindes (Geburt Juni 2017).
Ich hatte ursprünglich für den 1. und 13. Monat Elternzeit und deckungsgleich Elterngeld beantragt (meine Frau hat die anderen 12 Monate genommen). Dies wurde entsprechend bei dem Arbeitgeber und auch beim Amt fristgerecht beantragt und auch bestätigt.
Nach der Geburt beschlossen wir, dass ich anstatt des 13. Monats, den 12. Monat Elternzeit nehme. Dies habe ich beim Arbeitgeber fristgerecht beantragt und auch bestätigt bekommen. Den entsprechenden Änderungsantrag habe ich per Post zum Amt gesendet.
Leider ist wohl dieser Antrag verloren gegangen, sodass das Amt nie von der Änderung erfahren hat.
Im 13. Monat habe ich entsprechend wieder gearbeitet und somit ist die Voraussetzung für die Zahlung des Elterngeldes für diesen Monat nicht erfüllt. Weiterhin fordert das Amt nun auch den 1. Monat zurück, da die Voraussetzungen, der Mindestbezugszeit von 2 Monaten nicht erfüllt sind.
Ich habe zu dem Bescheid fristgerecht beim Amt Widerruf beantragt (das Geld zunächst zurücküberweisen). Laut telefonischer Auskunft der Rechtsabteilung des Amtes wird der Widerruf abgewiesen werden.
Es ist wohl so, dass die Beweislast, dass ich den Änderungsantrag abgeschickt habe, auf meiner Seite liegt. Leider kann ich es nicht beweisen, da ich das Schreiben nicht per Einschreiben abgesendet habe.
Ich frage mich nun, ob eine Klage vor Gereicht Aussicht auf Erfolge haben könnte.
Letztlich habe ich ja tatsächlich 2 Monate kein Gehalt bekommen, keinerlei betrügerische Absichten bzgl. der Elterngeldhöhe gehabt, sondern es in Fehler auf dem Postweg passiert.
Über eine Antwort würde ich mich freuen!
Gruß, Sebastian
Re: Rückforderung Elterngeld
Antwort von Katl_80 am 02.02.2020, 16:10 Uhr
Kannst du es irgendwie über deinen AG beweisen, dass du im 12. Monat nicht arbeiten warst und auch kein Gehalt bekommen hast?!
Wünsche euch viel Erfolg!!! Hatten beim ersten Kind auch Probleme und mussten EG zurückzahlen =(((
Re: Rückforderung Elterngeld
Antwort von meerschle am 02.02.2020, 16:29 Uhr
Hallo,
das ist natürlich ärgerlich. Ich würde mir ein Schreiben bei meinem Arbeitgeber holen um nachzuweisen wann du genau gearbeitet hast und dass es sich um eben 2 Monate gehandelt hat in denen du Elternzeit hattest. Vlt kommen sie dir ja etwas entgegen. Allerdings hat die Elterngeldstelle das Recht auf ihrer Seite. Wenn du Pech hast bleiben sie dabei. Wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast würde ich nicht klagen.
Mein Mann hat bevor er seinen 2. Monat Elternzeit antreten konnte seine Arbeit verloren. Er hat dann recht schnell was neues gefunden, allerdings mit Probezeit und da konnte er den 2. Monat Elternzeit nicht nehmen. Hatte das mit der Elterngeldstelle am Telefon besprochen und noch ein Schreiben hinterher geschickt. Wir durften das Geld vom 1. Monat behalten und das vom 2. wurde einbehalten. Die waren sehr umgänglich!
Viel Glück!
Re: Rückforderung Elterngeld
Antwort von TheBestian am 02.02.2020, 17:23 Uhr
...Ich habe dem Amt die "Bescheinigung B" der nachträglichen Änderung, die der Arbeitgeber unterschrieben, aber dem Amt nicht gekommen ist, zugesendet. Weiterhin hat mir der Arbeitgeber alles nochmal bestätigt.
Dem Amt war das Egal und deren Rechtsabteilung scheinbar auch.
Ich überlege trotzdem zu klagen, ggf. gibt e Richter, die den Fall etwas "sozialer" sehen... Aber das kann ich eben nicht beurteilen.
Re: Rückforderung Elterngeld
Antwort von TheBestian am 02.02.2020, 17:23 Uhr
ja, siehe Antwort unten. Danke.
Re: Rückforderung Elterngeld
Antwort von Berlin! am 02.02.2020, 17:25 Uhr
"""Es ist wohl so, dass die Beweislast, dass ich den Änderungsantrag abgeschickt habe, auf meiner Seite liegt. Leider kann ich es nicht beweisen, da ich das Schreiben nicht per Einschreiben abgesendet habe."""
War denn niemand dabei, als Du den Brief geschrieben hast? Oder auf dem Weg zum Briefkasten, hat jemand den Brief für Dich eingeworfen? Das reicht ja schon als Beleg des (rechtzeitigen!) Absendens.
Weiterer Beleg: Dein AG hat den Antrag auf Änderung ja erhalten. Und darauf reagiert, das ist auch ohne Weiteres belegbar.
Hast Du diese beiden Sachen in Deiner Widerspruchsbegründung angeführt? wenn nein: nachreichen.
Ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat, kann ich nicht sagen. Dafür müßte ich mit einer Kristallkugel umgehen können.
Aber vielleicht, je nach dem, um wie viel Geld es geht, gehst DU mal zu einer Anwältin und läßt Dich beraten.
Re: Rückforderung Elterngeld
Antwort von TheBestian am 02.02.2020, 17:53 Uhr
...der Arbeitgeber hat den Änderungsantrag rechtzeitig bekommen. Ich habe dafür auch das Offizielle Dokument "Antrag B" von AG unterschrieben lassen mit der Absicht, es dem Amt zukommen zu lassen (Sonst hätte ich das so nicht machen müssen). Das Alles habe ich dem Amt nochmal zukommen lassen.
Dafür, dass ich den Brief abgegeben habe, habe ich keine Beweise.
Danke!
Re: Rückforderung Elterngeld
Antwort von HeyDu! am 02.02.2020, 20:09 Uhr
Ich würde klagen. Rechtmäßige Zustände können durch nachträgliche Änderung hergestellt werden. Die Behörde hat das mildeste Mittel zu nutzen.
Ist jetzt mein Bauchgefühl ohne Blick ins BEEG und ohne das Schema durchgeprüft zu haben. Rechtsschutz vorhanden? Dann auf jeden Fall Klage einreichen.
Re: Rückforderung Elterngeld
Antwort von katsix2903 am 02.02.2020, 20:23 Uhr
Da es sich um einen offiziellen Antrag handelt kannst du den Antrag in vorherigen Bearbeitungsstand setzen lassen.....
Re: Rückforderung Elterngeld
Antwort von TheBestian am 02.02.2020, 20:33 Uhr
Danke. Leider kein Rechtsschutz vorhanden. Doch wäre ich bereit etwas zu investieren, da der Betrag um den es in der Sache geht etwa 3000€ beträgt.
Re: Rückforderung Elterngeld
Antwort von TheBestian am 02.02.2020, 20:36 Uhr
Interessante Antwort, danke.
Muss mich mal schlau machen, was das genau bedeutet.
Leider ist meine Widerrufsfrist zu dem eigentlichen Bescheid schon seid Oktober abgelaufen. Diese habe ich ja auch genutzt, allerdings ohne einen Antrag des Setzens in einen vorherigen Bearbeitungsstand...
Ich denke die Ablehnung meines Widerrufs bekomme ich nächste Woche schriftlich.
Re: Rückforderung Elterngeld
Antwort von Berlin! am 02.02.2020, 20:39 Uhr
....geh zum Anwalt! Hier bekommst Du definitiv keinen vernünftigen rat, weil niemand die Unterlagen hat etc, pp.
Geh bald. Such Dir einen, der sich auskennt. Schildere Dein Problem kurz und frag, ob die Kanzlei das macht.