Geschrieben von bebinchen am 30.11.2017, 11:56 Uhr |
Jemand Ahnung von Gleichstellung und Schwerbehinderung?
darf man an der Schwerbehindertenversammlung im Betrieb teilnehmen, wenn der Antrag bei der BA für Arbeit noch nicht durch ist?
Steffi528 vielleicht?
Antwort von hormoni am 30.11.2017, 12:08 Uhr
Angaben ohne Gewähr.
LG
h
Re: Steffi528 vielleicht?
Antwort von Steffi528 am 30.11.2017, 12:17 Uhr
Nein, anderes Fachgebiet, muss da passen. Würde aber z.B. mal auf die Verdi-Seite oder DGB-Seite gehen und schauen, ob ich da eine Antwort finde
ah ok - ich hatte es irgendwie so in Erinnerung
Antwort von hormoni am 30.11.2017, 12:19 Uhr
Sorry, Steffi!
Re: Jemand Ahnung von Gleichstellung und Schwerbehinderung?
Antwort von antia am 30.11.2017, 13:49 Uhr
Bin schon einige Jahre raus aus dem Thema, daher ohne Gewähr:
Wenn derzeit ein Antrag auf Gleichstellung läuft, bedeutet dies doch, dass ein Grad der Behinderung von mindestens 30 vorliegt, richtig?
Da somit ein GdB vorliegt, denke ich schon, dass du zu dieser Versammlung könntest, aber frag doch euren SB-Vertreter...
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