Geschrieben von Anuschka1978 am 14.10.2021, 13:17 Uhr |
Gesetzgebung Kindergarten
Ich brauche eure Hilfe. Wo finde ich Gesetzgebungen bezgl. Integration im Kindergarten.
Folgender Fall:
Kind (4;9) mit Integrationsbedarf, sogar mit zusätzlicher 1:1 Betreuung für 24 Stunden. Kind kann tatsächlich nicht aus den Augen gelassen werden. Weglaufen, Türen knallen, aggressives Verhalten…
Gibt es die Möglichkeit (gesetzlich abgesichert) das man sagen darf, dass es nur kommen kann, wenn die Betreuung durch eine zusätzliche Fachkraft gesichert ist.
Die Situation mit nur 2 Fachkräften ist nicht pädagogisch und fachlich tragbar
Bis jetzt heißt es, er hat Anspruch auf Betreuung (45 Std laut Vertrag)
Danke euch
Re: Gesetzgebung Kindergarten
Antwort von monstermaja am 14.10.2021, 13:52 Uhr
Hallo
Ich denke ein Vertrag kann doch von beiden Seiten gekündigt werden.
Dann müsste doch die Einrichtung auch fristgerecht kündigen können, wenn eine Betreuung so nicht tragbar ist
Welches Bundesland?
Antwort von Pamo am 14.10.2021, 13:54 Uhr
Das ist Landessache.
Re: Gesetzgebung Kindergarten
Antwort von makkipakki am 14.10.2021, 13:54 Uhr
Wir schränken das ein. Die Kinder dürfen nur kommen, wenn die Begleitung dabei ist.
Leider kenne ich keine gesetzliche Grundlage, rate aber zum JA oder einer Überlastungsanzeige
Re: Welches Bundesland?
Antwort von Anuschka1978 am 14.10.2021, 21:02 Uhr
Bundesland ist nrw
Re: Welches Bundesland?
Antwort von Pamo am 15.10.2021, 8:37 Uhr
www.kita.nrw.de/rechtliches
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