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von Kater Keks  am 03.11.2019, 15:06 Uhr

Freundin schwanger

Also grundsätzlich können Großeltern den Umgang mit ihren Enkelkindern auch einklagen. Die können ihren Anspruch ggf. gerichtlich durchsetzen.

Wenn die Kinder dort jedoch gefährdet sind, ist das wieder was anderes und da würde ich mich mit dem Jugendamt in Verbindung setzen.

 
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