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Geschrieben von Mamamia68 am 12.06.2012, 13:45 Uhr

Er muss Dir eine Überweisung geben, da es dieselbe Behandlungsklasse ist

Hier mal ein Auszug :

Die Praxisgebühr wird in insgesamt drei Behandlungsklassen erhoben: Notdienste, Zahnärzte und niedergelassene Ärzte. Dies bedeutet für Patienten, dass eine weitere Behandlung im gleichen Quartal nur innerhalb dieser Behandlungsklassen kostenlos ist. Wer also seine Gebühr beim Notdienst entrichtet hat, muss die Zuzahlung beim Zahnarzt oder Hausarzt im selben Quartal nochmals leisten. Auch beim Facharzt zahlen gesetzlich Versicherte grundsätzlich eine Praxisgebühr, wenn sie keine Überweisung vom Hausarzt vorlegen können.

Quelle : http://www.cecu.de/praxisgebuehr.html

mehr bei Wikipedia

http://de.wikipedia.org/wiki/Praxisgeb%C3%BChr

 
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