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Geschrieben von kangaru am 12.06.2012, 13:17 Uhr

Kein Recht auf Ü-Schein!

Es gibt keine rechtliche Weisung, welche einen Facharzt dazu auffordert, dem bei ihm praxisgebührzahlendem Patienten irgentwelche Überweisungen auszustellen!
Wenn er es macht, dann ist das ein Entgegenkommen seinerseits. Die meisten geben so zu mindest den Ü-Schein für den HA mit.
Die Praxisgebühr hatte ja mal den Sinn einer Steuerungsfunktion, sprich, der Pat. sollte eben nicht von allein und nach "Lust und Laune" zu jedem FA rennen können, sondern vorab über die Sinnhaftigkeit einer solchen Konsultation mit dem HA sprechen. Dass das nicht funktioniert hat, ist allgemein bekannt.
Fazit: Wer seine Praxisgebühr beim FA bezahlt, geht das Risiko der Mehrfachzahlung ein! Und das ist rechtlich völlig in Ordnung.

 
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