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Geschrieben von Milia80 am 12.06.2012, 14:00 Uhr

ÜW von Fa zu FA

ist ja eigentlich nur vorgesehen wenn es für seine fachärztliche Behandlung von nutzen ist, Sinn der Gebühr war ausstellen von üw nach notwendigkeit nicht nach Wunsch und sicher ist kein FA verpflichtet sämtliche ÜW auszustellen.

 
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