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Geschrieben von Sabrina28 am 15.04.2019, 16:32 Uhr

Elternzeit im Juli 19 vorbei, ET im Oktober 19

Also in meiner Arbeit gilt das BV sobald man die Bescheinigung einer SS einreicht. Es gibt keine andere Stelle in der ich arbeiten könnte/dürfte (Lager) Eine Betreuung für meinen Sohn hab ich ab Juli nicht. Hätte also, wenn ich jetzt nicht schwanger wär, das dritte Jahr Elternzeit, dranhängen müssen. Achja, ich bekomm aktuell noch EG Plus

 
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