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Geschrieben von 3wildehühner am 15.04.2019, 16:22 Uhr

Elternzeit im Juli 19 vorbei, ET im Oktober 19

Du gehst ab Juli ganz normal wieder arbeiten bis zum Mutterschutz. Da sich die Bedingungen für ein Beschäftigungsverbot verändert haben, wird dein Arbeitgeber dich vermutlich an anderer Stelle einsetzen. Das wird geprüft, wenn du wieder deine Arbeit antrittst.
Die Monate, in denen du gearbeitet hast, werden dann für das Elterngeld angerechnet. Allerdings wird sich das wahrscheinlich nur geringfügig auf dein EG auswirken.

 
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