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Geschrieben von Sabrina28 am 15.04.2019, 15:45 Uhr

Elternzeit im Juli 19 vorbei, ET im Oktober 19

Huhu,
Ich hätte eine Frage
2017 bekam ich meinen Sohn und habe 2 Jahre elternzeit genommen.
Die im Juli vorbei sind. Hatte von Anfang an ein BV seitens AG.
Aktuell bin ich wieder schwanger und der Termin ist im Oktober.
Mein AG weiß Bescheid.
Hab diesmal aber nichts wegen einem BV etc. unterschreiben müssen.
Wie läuft das denn mit dem elterngeld ab?
Bekomme ich wieder den angerechneten Netto Betrag wie jetzt oder nur diese 300 Euro Mindestsumme?
Kennt sich jemand aus?
Danke schon mal

 
5 Antworten:

Re: Elternzeit im Juli 19 vorbei, ET im Oktober 19

Antwort von 3wildehühner am 15.04.2019, 16:22 Uhr

Du gehst ab Juli ganz normal wieder arbeiten bis zum Mutterschutz. Da sich die Bedingungen für ein Beschäftigungsverbot verändert haben, wird dein Arbeitgeber dich vermutlich an anderer Stelle einsetzen. Das wird geprüft, wenn du wieder deine Arbeit antrittst.
Die Monate, in denen du gearbeitet hast, werden dann für das Elterngeld angerechnet. Allerdings wird sich das wahrscheinlich nur geringfügig auf dein EG auswirken.

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Re: Elternzeit im Juli 19 vorbei, ET im Oktober 19

Antwort von Felica am 15.04.2019, 16:26 Uhr

Wegen EG, hattest du basis-eg, dann werden 12 Monate ausgeklammert. Hattest du EG Plus, dann 14 Monate. Alle Monate die du danach kein Einkommen hattest oder hast, werden mit 0 € gewertet. Mutterschutz für Kind2 wird dann wieder ausgeklammer.

Du wirst also irgendwas zwischen dem ersten EG und dem Mindestsatz bekommen. Zusätzlich kommt noch der geschwisterbonus oben drauf.

Ob BV ja oder nein wird dein AG wohl am ersten Tag entscheiden. Kann sein das du eines bekommst muss aber nicht sein weil sich die Gesetzeslage verändert hat. Voraussetzung ist aber eh das du auch arbeiten kannst, also keine AU und vorallen kinderbetreuung für das ältere. Sonst ist BV hinfällig.

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Re: Elternzeit im Juli 19 vorbei, ET im Oktober 19

Antwort von Sabrina28 am 15.04.2019, 16:32 Uhr

Also in meiner Arbeit gilt das BV sobald man die Bescheinigung einer SS einreicht. Es gibt keine andere Stelle in der ich arbeiten könnte/dürfte (Lager) Eine Betreuung für meinen Sohn hab ich ab Juli nicht. Hätte also, wenn ich jetzt nicht schwanger wär, das dritte Jahr Elternzeit, dranhängen müssen. Achja, ich bekomm aktuell noch EG Plus

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Re: Elternzeit im Juli 19 vorbei, ET im Oktober 19

Antwort von Saarlandmami2 am 15.04.2019, 17:00 Uhr

Klar das du wegen BV auf der Arbeit nix unterschreiben musstest. Hast ja Elternzeit.
Musst ja nicht geschützt werden.

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Re: Elternzeit im Juli 19 vorbei, ET im Oktober 19

Antwort von Felica am 15.04.2019, 17:45 Uhr

Es gibt keinen Job mehr wo ein 100% BV sicher ist. Dein AG kann dich sogar ins Büro setzten wo du Däumchen drehst. Wäre rechtlich ok. Genau wie Telefondienst, Kaffeekochen, leichtere Verpackungsarbeiten usw.

Ist aber egal. Weil wenn du keine kinderbetreuung hast, ist das BV eh nichtig. Dann hänge die EZ dran bis zum neuen Mutterschutz. Evtl kannst du in der Zeit ja woanders TZ arbeiten, was du auch jetzt schon solltest wenn es irgendeine Möglichkeit gibt. Gibt ja sicherlich noch einen Vater der auch da ist und der dann aufpassen kann wenn du ein paar Stunden arbeitest. Wäre besser für das EG. Denn das Einkommen würde mit berücksichtigt werden. Besser wie komplette Nullrunden.

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