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Geschrieben von Berlin! am 09.12.2019, 14:47 Uhr

Der Preis bezieht sich auf ivitatio ad offerendum

Ja und nein.
Erstmal hast Du recht, was die Preisschilder angeht.

Wenn ich jetzt über so eine Plattform ein Auto anbiete, also zB roter Porsche mit Sommer- und Winterreifen für 500 Euro, dann ist das erstmal nur eine Information darüber, dass ich so ein Auto verkaufen will.
Es ist kein verbindliches Angebot, weil ich es ja über die Plattform gar nicht annehmen kann.

Fahre ich dann zum Händler und sage:ich will den roten Porsche mit Sommer- und Winterreifen für 500 Euro mache ich meinerseits ein Angebot an den Händler, nämlich zum Abschluss eines Kaufvertrages über eben jenes Auto.
Sagt der Händler: ich habe nur einen roten Porsche ohne Winterreifen für 500 Euro, lehnt er mein Angebt ab und macht mir ein neues. Das kann ich annehmen oder nicht.

 
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