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Geschrieben von Caot am 09.12.2019, 13:56 Uhr

Der Preis bezieht sich auf ivitatio ad offerendum

Allerdings sehen die Gerichte in den Preisschildern noch eben kein rechtsverbindliches Angebot des Ladeninhabers. Vielmehr liegt lediglich eine sogenannte „invitatio ad offerendum“ vor. Das heißt, der Kunde wird aufgefordert, seinerseits ein Kaufangebot an der Kasse abzugeben, dass dann durch die Kassierer angenommen wird. Die Ladeninhaber möchten sich nämlich durch die bloße Auszeichnung nicht dazu verpflichten, die Ware verkaufen zu müssen.

Weiter: Wenn jemand ein Angebot abgibt, ist er grundsätzlich daran gehalten.

Quelle: https://www.wbs-law.de/allgemein/falsche-preisauszeichnung-13587/

Falsche Preisauszeichnung ist aber etwas anders als falsche Angaben im Verkaufstext. Finde ich.

 
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