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Geschrieben von Perspektiven am 17.03.2020, 21:06 Uhr

Bin enttäuscht von meinem Chef

"Ja, ihre Kinder sind noch jünger" kann sein Argument sein, dass er seiner Tochter mehr zugesteht als Dir.

Ist die Arbeitszeit im Arbeitsvertrag festgelegt worden?


Aus dem Internet:
"Dürfen Eltern ihre Kinder alleine zuhause lassen?
Das ist von mehreren Kriterien abhängig; zuallererst vom Alter, aber auch der Reife und der Persönlichkeit der Schutzbefohlenen. In etwa ab dem Grundschulalter kann man beginnen, das Allein-zu-Hause-lassen zunächst kurzzeitig zu üben. Dabei fängt man mit kurzen Zeitabständen an und wenn alles in Ordnung ist, steigert man die Zeiten. Die Aufsichtspflicht bleibt laut BGB hiervon aber unberührt und besteht theoretisch auch während der eigenen Abwesenheit.
Die elterliche Aufsichtspflicht betrifft die Sorge für das Kind und dessen Vermögen bis zur Volljährigkeit, also dem 18. Geburtstag. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist festgehalten, dass Eltern gegenüber ihren Schutzbefohlenen in der Pflicht stehen, sie zu pflegen, zu erziehen und zu beaufsichtigen. Andererseits spricht das BGB Kindern das Recht zu, sich selbständig entwickeln zu können. Für Eltern besteht die Kunst darin, zwischen der Verletzung ihrer Aufsichtspflicht und der Förderung der Selbständigkeit ihres Nachwuchses einen gesunden Weg zu finden."

 
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