von Catmu am 09.07.2015, 13:42 Uhr |
@marta81
Hallöö,
bin zwar nicht marta81 und auch nicht alleinerziehend, aber ich kann betreffend des Sorgerechts Info geben.
Wenn er es drauf anlegt und es gerichtlich klären lässt, wird er es aller Voraussicht nach bekommen, es sei denn, es entspräche nicht dem kindeswohl. Dagegen spricht allerdings nicht, dass IHR euch nicht einig seid.
Gängig ist, die elterliche Sorge auf beide zu übertragen und sich vom Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, eine umfassende Vollmacht erteilen zu lassen, so dass du Kita/ Kiga-, gesundheits-, Vermögensangelegenheit ohne seine Zustimmung regeln kannst, ggf. auch passangelegenheiten, Behördengänge etc.
Das kann man gerichtlich klären oder aber auch über das JugA, die haben da i. d. R. Entwürfe.
Wichtig ist, dass er die Vollmacht nicht einfach und jederzeit widerrufen kann; bei gerichtlicher Klärung beispielsweise nur ggü. dem Gericht.
- @marta81 - M und M 09.07.15, 12:41
- Re: @marta81 - Marta81 09.07.15, 13:10
- Re: @marta81 - Catmu 09.07.15, 13:42