Geschrieben von M und M am 09.07.2015, 12:41 Uhr |
@marta81
Hallo marta, Da du ja auch alleinerziehend bist wollte ich dich mal fragen wie ihr das mit dem sorgerecht und dem unterhalt geregelt habt. Der papa hier macht leider voll ärger. Er will unbedingt das gemeinsame sorgerecht. .ich möchte es aber nicht. Er würde mir überall rein reden und nein sagen nur um nein zu sagen.
Wir werden mittlerweile schon richtig gemein zu einanger. Unterhalt habe uch jetzt auch schon über das Amt laufen. Es ist doch echt nicht schön.
Re: @marta81
Antwort von Marta81 am 09.07.2015, 13:10 Uhr
fast das gleiche hier.
Ich schreib dir ne pn
Re: @marta81
Antwort von Catmu am 09.07.2015, 13:42 Uhr
Hallöö,
bin zwar nicht marta81 und auch nicht alleinerziehend, aber ich kann betreffend des Sorgerechts Info geben.
Wenn er es drauf anlegt und es gerichtlich klären lässt, wird er es aller Voraussicht nach bekommen, es sei denn, es entspräche nicht dem kindeswohl. Dagegen spricht allerdings nicht, dass IHR euch nicht einig seid.
Gängig ist, die elterliche Sorge auf beide zu übertragen und sich vom Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, eine umfassende Vollmacht erteilen zu lassen, so dass du Kita/ Kiga-, gesundheits-, Vermögensangelegenheit ohne seine Zustimmung regeln kannst, ggf. auch passangelegenheiten, Behördengänge etc.
Das kann man gerichtlich klären oder aber auch über das JugA, die haben da i. d. R. Entwürfe.
Wichtig ist, dass er die Vollmacht nicht einfach und jederzeit widerrufen kann; bei gerichtlicher Klärung beispielsweise nur ggü. dem Gericht.