Januar 2020 Mamis

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Geschrieben von drosera am 22.04.2020, 9:46 Uhr

Wo soll das hinführen...

Nun sei doch mal realistisch. Man kann von einem Beamten keine Dienstherrentreue verlangen und die Besoldung aussetzen. Das ist doch abwegig. Gerade in dem besonderen Abhängigkeitsverhältnis des Beamten hat der Dienstherr eine Fürsorgepflicht. Der Beamte kann ja nicht so leicht den AG wechseln.
Was glaubst du, was da los wäre ....!

 
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