Geschrieben von Puzzles am 17.12.2020, 10:38 Uhr |
Wie weit seit ihr?
Ich glaube bei den Müttern wird das ehrlich gesagt anders geregelt.
Die Mutter ist schließlich erst im Mutterschutz (bis zur 8. Woche nach der Geburt) und danach wird erst die Elternzeit beantragt.
Die Frist ist allerdings die gleiche: 7 Wochen vor Antrag. D.h. die Mutter hat idR genau eine Woche nach Geburt Zeit, die Elternzeit anzumelden. Zumindest ist das meine Information in NRW
- Wie weit seit ihr? - babymv, 31. SSW 17.12.20, 7:33
- Re: Wie weit seit ihr? - Suomi 17.12.20, 7:46
- Re: Wie weit seit ihr? - Sandimausi, 33. SSW 17.12.20, 7:50
- Re: Wie weit seit ihr? - leoleo, 31. SSW 17.12.20, 8:35
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