März 2019 Mamis

März 2019 Mamis

Mein Postfach

Redaktion

 

Geschrieben von NerdyLady1978, 20. SSW am 22.10.2018, 13:28 Uhr

Was sagt ihr dazu?

Liebe Kathrin,
klar dürfen die das machen.
Sie können der ausländischen Schwangeren keine Alternative anbieten, also kommt sie wahrscheinlich ins BV.
Du kannst ins Büro, also weiterhin in anderen Aufgaben arbeiten.
Ziel ist ja eigentlich die Weiterbeschäftigung bis zum Mutterschutz. BV nur, wenn es nicht anders geht.
Ich kann verstehen, dass du das als ungerecht empfindest. Jedenfalls etwas. :-)
Die BV soll ja kein "Zusatz-Urlaub"sein, sondern die Schwangere und das Ungeborene schützen.
Ich weiß nicht, ob dich das tröstet, ich muss bestimmt bis zum Mutterschutz weiterarbeiten.
Ich hoffe auch, dass ich das darf, alles andere würde bedeuten, dass irgendwas nicht stimmt, denn arbeitsrechtemäßig darf man als Schwangere locker machen was ich machen muss.
Liebe Grüße

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzen 10 Beiträge im Forum März 2019 - Mamis
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.