August 2020 Mamis

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Geschrieben von Nina1719 am 14.07.2020, 19:42 Uhr

Verzweiflung beim Elterngeldantrag

Gehöre zwar nicht hierher, aber du solltest nach der Geburt Elternzeit für Kind 2 nehmen und die Elternzeit für Kind 1 unterbrechen. Ein Teil der Elternzeit muss bis zum 3. Lebensjahr genommen werden, sonst verfällt er.
Und du unterbrichst doch auch für den Mutterschutz, oder? Dann spar dir den Rest der EZ von Kind 1 für später auf. Ich würde auch immer 2 Jahre beantragen. Dann kannst du jederzeit das dritte nehmen, bei nur einem Jahr oder dem Rest, der von Kind 1 übrig ist, könnte es dir dein AG verweigern, wenn du verlängern möchtest. Und früher zB in Teilzeit zurück kommen, ist in den meisten Fällen sicherlich möglich.

 
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