August 2020 Mamis

August 2020 Mamis

Mein Postfach

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Mika82 am 14.07.2020, 14:18 Uhr

Verzweiflung beim Elterngeldantrag

Hallo,
hab mir gestern mal diesen doofen Elterngeldantrag, den ich ausm internet hab vorgenommen. Und verzweifle irgendwie.
Ich wollte da mal morgen auch anrufen.
Ich will gerne 1,5 Jahre daheim bleiben und mir das Elterngeld auf 1,5 Jahre umgerechnet auszahlen lassen.
Aber jetzt gibt es ja so viele Möglichkeiten:
Elterngeld plus, Basiselterngeld, Partnerschaftsbonus. Warum machen die das soooo kompliziert. ????
Bin irgendwie am verzweifeln.
Gehts euch auch so? Oder setzt ihr euch erst nach der Geburt damit auseinder?
Wie lange bleibt ihr daheim und wie habt ihr das vor mit Elterngeld
Sorry doofes Thema

 
12 Antworten:

Re: Verzweiflung beim Elterngeldantrag

Antwort von Assen08 am 14.07.2020, 14:24 Uhr

Ich habe den so weit fertig und habe nur noch 1-2 Fragen, die ich aber nicht vor der Geburt klären kann.
Ich bleibe ab Geburt 1 Jahr zuhause + anschließend Resturlaub, der sich durch das BV angesammelt hat.
Also ich gehe so September wieder los.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Verzweiflung beim Elterngeldantrag

Antwort von Cani33, 37. SSW am 14.07.2020, 14:36 Uhr

Ich hab die Anträge alle fertig. Daten vom Kind fehlen nur noch.

Ich werde Elterngeld plus beziehen, aber ja 8 Wochen nach Geburt wieder arbeiten gehen. Du musst ja nur ein bisschen umrechnen. Die ersten zwei Monate sind Basiselterngeld, weil Mutterschutz. Ein Basiselterngeldmonat sind zwei Elterngeld plus Monate. Mit dem Partnerelterngeld fällt bei uns weg, da es nicht genommen wird.

Es gibt auch Anlaufstellen, die dir beim ausfüllen helfen, wie Caritas usw

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Verzweiflung beim Elterngeldantrag

Antwort von Lotusblume84 am 14.07.2020, 14:40 Uhr

Hallo aus dem September. Elterngeld plus etc ist dafür gedacht wenn du vor Ablauf einen Jahres wieder arbeiten möchtest. Denn dann wird weniger Gehalt gekürzt. Wenn du 1,5 Jahre zuhause bleiben möchtest, hast du es ansich einfach, dann reicht das normale Elterngeld. Elterngeld plus bedeutet sonst nur, dass du es doppelt so lange bekommst, aber auch nur die Hälfte ausgezahlt bekommst

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Verzweiflung beim Elterngeldantrag

Antwort von Mika82 am 14.07.2020, 14:41 Uhr

Ok, danke euch

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Verzweiflung beim Elterngeldantrag

Antwort von mawi007 am 14.07.2020, 14:51 Uhr

oh ja, das ist alles ziemlich kompliziert und ein paar dinge sind ja auch nur bedingt vorhersehbar.

aus steuerlichen gründen hab ich mir bei kind1 das EG auf 1 jahr auszahlen lassen und habe 3 jahre EZ genommen. von den 3 jahren sind jetzt noch 1.5 übrig. ob ich danach nocheinmal EZ für kind2 dranhäng mach ich davon abhängig, ob ich mich mit meinem arbeitgeber auf ein praktikables TZ-modell einigen kann.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Verzweiflung beim Elterngeldantrag

Antwort von Alice_15, 38. SSW am 14.07.2020, 15:00 Uhr

Huhu! Ja, anfangs wirkt alles sehr unübersichtlich. Bei meinem Sohn und jetzt hab ich bis auf die Daten des Kindes alles ausgefüllt. Mir hat mein Arbeitgeber (in dem Fall die Bezügestelle) für das Elterngeld einen Wisch ausgestellt, auf dem im anrechenbaren Zeitraum (12 Mo) das Gehalt sehr detailliert angegeben war. Damit ging alles recht flott und es gab keinerlei Rückfragen. Als Beamtin bekomme ich erst nach dem MuSchu Elterngeld, davor mein volles Gehalt. Mutterschaftsgeld gibts nicht. Daher weiß ich nicht, wie das bei dir läuft. Meine Elternzeit läuft, im Gegensatz zu Arbeitnehmerinnen, ab Tag der Geburt und nicht ab Ende des Mutterschutzes. Ist alles etwas anders.

Bei meinem Sohn hatte ich erstmal ein Jahr Elternzeit beantragt und mich dann doch für mehr entschieden. Dementsprechend gab es nur das eine Jahr Elterngeld, was für uns kein Problem darstellt.

Dieses Mal gehe ich aus der Elternzeit (in den MuSchu) in die Elternzeit. Da ich nicht gearbeitet habe, gibts nur Basiselterngeld + Geschwisterbonus und noch was.

Werde diesmal erstmal zwei Jahre beantragen. Eventuell gehen wir nächstes Jahr sowieso ins Ausland (mein Mann würde wieder delegiert werden) und da könnten wir schon bis zu 4 Jahren bleiben. Dafür könnte ich meine Elternzeit (hab ja noch insgesamt 4 Jahre) nutzen.

Auf Elterngeld.de kann man sich gegen eine Einmalzahlung von 90€ (meine ich) beraten lassen. Den Infozettel gab uns unsere Hebamme. Gebraucht haben wir den nicht.

Auch, wenn du was falsch ausfüllst, dann wird sich das Amt für Versorgung und Soziales ohnehin melden und sagen, was fehlt. Stress dich nicht!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Verzweiflung beim Elterngeldantrag

Antwort von Jessy4694, 37. SSW am 14.07.2020, 15:16 Uhr

Wir haben den auch schon fertig... Nachdem wir alle Unterlagen beisammen hatten und den Antrag ausgefüllt haben, hatten wir bei der Elterngeldstelle einen Termin wo die Dame die Unterlage einmal kontrolliert hat damit nach der Geburt kein unnötiger Stress entsteht. Wir müssen nach der Entbindung nur noch die Geburtsurkund beifügen und ihn einreichen. Ich nehme 1 Jahr Elternzeit (basiselterngeld Monat 1-12) & mein Mann nimmt 2 Monate elternzeit (basiselterngeld Monat 1+13). Anschließend gehe ich wieder auf 75% als Dauernachtwache arbeiten - mein Mann ist dann nachts daheim und ich tagsüber. Wird bestimmt anstrengend aber das Geld wächst ja leider nicht an Bäumen und 1x jährlich weg fliegen muss schließlich finanziell auch drin sein

Dem elterngeldantrag beigefügt haben wir :
-letzten 12 Lohnabrechnungen beider Elternteile
-Kopie Personalausweise
-kopie Vaterschaftsanerkennung und geteiltes Sorgerecht (unverheiratet)
-elternzeit Genehmigung beide Arbeitgeber
-Bewilligungsbescheid Krankenkasse (mutterschutzlohn)
-letzter Steuerbescheid
-Bewilligung vom Arbeitgeber über Zuschuss während der Mutterschutzfrist (Differenzzahlung)
& natürlich den ausgefüllten Elterngeldantrag

Hoffentlich habe ich jetzt nichts vergessen aufzulisten

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Verzweiflung beim Elterngeldantrag

Antwort von Cani33 am 14.07.2020, 15:36 Uhr

Das ist aber auch nicht überall gleich mit den einzureichenden Dokumenten. Wir brauchen z.b keine Kopien vom Perso und auch keinen Steuerbescheid. Es hat ja anscheinend auch jedes Bundesland wieder einen etwas anderen Elterngeldantrag

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Verzweiflung beim Elterngeldantrag

Antwort von Jessy4694 am 14.07.2020, 16:22 Uhr

Achsooooo ich dachte das wäre in den Bundesländern identisch und gilt für ganz Deutschland na dann gilt mein Beitrag nur für Nordrhein-Westfalen :))

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Verzweiflung beim Elterngeldantrag

Antwort von Cani33 am 14.07.2020, 16:56 Uhr

Hmm, also da wohne ich auch, aber ich muss trotzdem diese Unterlagen nicht mitbringen . Sehr verwirrend manchmal. Ich hab das zwar auch gelesen im Internet mit den Unterlagen die du geschrieben hast, aber dadurch das meine Freundin erst ihren Antrag abgeben hat hab ich sie direkt gefragt ob sie das abgeben musste und das verneinte sie.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Verzweiflung beim Elterngeldantrag

Antwort von Jessy4694 am 14.07.2020, 19:05 Uhr

Ja das ist aber wirklich verwirrend
Ich habe die Informationen auch anhand des Internet herausgefunden und bin dann wie schon erwähnt zu unserer zuständigen Elterngeldstelle gegangen und habe die Unterlagen auf Richtigkeit sowie Vollständigkeit überprüfen lassen und das hat übrigens nichts gekostet...
Ich wollte dich jetzt nicht verunsichern oder so... Zur Not würde ich an deiner Stelle auch einfach mal bei der Elterngeldstelle anrufen und nachfragen

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Verzweiflung beim Elterngeldantrag

Antwort von Nina1719 am 14.07.2020, 19:42 Uhr

Gehöre zwar nicht hierher, aber du solltest nach der Geburt Elternzeit für Kind 2 nehmen und die Elternzeit für Kind 1 unterbrechen. Ein Teil der Elternzeit muss bis zum 3. Lebensjahr genommen werden, sonst verfällt er.
Und du unterbrichst doch auch für den Mutterschutz, oder? Dann spar dir den Rest der EZ von Kind 1 für später auf. Ich würde auch immer 2 Jahre beantragen. Dann kannst du jederzeit das dritte nehmen, bei nur einem Jahr oder dem Rest, der von Kind 1 übrig ist, könnte es dir dein AG verweigern, wenn du verlängern möchtest. Und früher zB in Teilzeit zurück kommen, ist in den meisten Fällen sicherlich möglich.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzen 10 Beiträge im Forum August 2020 - Mamis
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.