Juni 2020 Mamis

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Geschrieben von Wunschkind89, 28. SSW am 01.04.2020, 7:25 Uhr

Vermieter

Man ist nicht dazu verpflichtet dem Vermieter eine Schwangerschaft mitzuteilen, die Geburt aber schon. Jede Person, die zum Haushalt dazu kommt muss man melden. Tut man das nicht wäre das ein fristloser Kündigungsgrund.

Mit den NK verhält es sich etwas anders. Die nach Wohneinheit oder qm gerechneten NK erhöhen sich natürlich nicht.
Werden NK pro Person abgerechnet darf der Vermieter diese erhöhen, allerdings erst nach der nächsten BKA und mit schriftlicher Vorankündigung.
NK wie Wasser und Heizung (nach Verbrauch abgerechnet) dürfen sich erhöhen wenn in der nächsten BKA ein deutlich höherer Verbrauch entstanden ist seitdem das Baby da ist.

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.

 
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