August 2012 Mamis

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Geschrieben von GanzUngeduldige, 13. SSW am 23.01.2012, 12:30 Uhr

Urlaubsfrage

Bis zum Ende des Mutterschutzes zählt es als Beschäftigungsverhältnis und somit Urlaubsanspruch, wie ja auch schon richtig ausgerechnet wurde.
Wenn man es nicht schafft diesen Urlabsanspruch vor der Elternzeit zu nehmen, kann man den danach noch nehmen. Es zählt also nicht, dass der Ende März des Folgejahres verfällt. Manche Firmen bieten auch an sich den Urlaub auszahlen zu lassen, sollte man ihn nicht vorher nehmen können.

 
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