Geschrieben von GanzUngeduldige, 13. SSW am 23.01.2012, 12:30 Uhr |
Urlaubsfrage
Bis zum Ende des Mutterschutzes zählt es als Beschäftigungsverhältnis und somit Urlaubsanspruch, wie ja auch schon richtig ausgerechnet wurde.
Wenn man es nicht schafft diesen Urlabsanspruch vor der Elternzeit zu nehmen, kann man den danach noch nehmen. Es zählt also nicht, dass der Ende März des Folgejahres verfällt. Manche Firmen bieten auch an sich den Urlaub auszahlen zu lassen, sollte man ihn nicht vorher nehmen können.
- Urlaubsfrage - Mariposa78, 11. SSW 23.01.12, 10:55
- Re: Urlaubsfrage - Katta2012, 13. SSW 23.01.12, 11:28
- Re: Urlaubsfrage - Fussel0311, 12. SSW 23.01.12, 12:01
- Re: Urlaubsfrage - GanzUngeduldige, 13. SSW 23.01.12, 12:30
- Re: Urlaubsfrage - abtaucherin 23.01.12, 12:33
- Re: Urlaubsfrage - Marilina, 11. SSW 23.01.12, 17:11
Heute 13. woche und endlich FA
So,bis morgen,schönen Abend noch!
Ich weiß ist eine blöde Frage aber hm bitte net lachen.
Neues Ziel!?
Soh,seit gestern wird mir nur übel,wenn ich nicht esse
Ich vermisse Euch...
.....10 Jahre war ich alt....
Was macht Ihr gegen die Brust schmerzen
Seit Tagen Bauchweh :-(