Hallo bin neu hier,aber schmunzel schon ne ganze Weile über die Beiträge.Ja freu mich mit Euch und wünsch vorab schonmal tolle Wochen bis zur Entbindung mit allen Höhen und Tiefen .
Ja so erste Fragen kommen langsam.Wer weiss eventuell schon darüber bescheid,wie der Urlaub geregelt wird?Nach meiner ungefähren Rechnung,müsste ich ab dem 08.07.2012 in den Mutterschutz gehen und habe 25 Tage Urlaub für ein Jahr.Weiss jemand wieviel Urlaub mir bis dahin noch zusteht oder stimmt es,das frau ab dem Überschreiten der ersten Jahreshälfte dann Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub hat?(Sprich 25 Tage?)
Ich habe da soetwas gehört bin mir aber nicht sicher.Vielen Dank für die Antworten
Mitglied inaktiv - 23.01.2012, 10:55
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Hallo,
schön dass du bei uns bist.
Ich habe mir das so aus dem Gesetz rausgelesen, dass wir bis zum Ende des Mutterschutzurlaubes (6 Wochen vor der Geburt 8 Wochen nach der Geburt) noch Anspruch auf den Urlaub haben. Dann müsstest Du die Monatzahl die dann rauskommt (Oktober) mal 2,083333 nehmen also 20,8 Tag ich denke mal das das dann auf 21 aufgerundet wird.
LG Katta
von
Katta2012
am 23.01.2012, 11:28
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Soviel ich weiß hat man ganz normalen Urlaubsanspruch. Auch wenn man in Mutterschutz und Elternzeit geht ist man ja trotzdem in einem festen Arbeitsverhältnis.
Der Urlaub der im Jahr der Geburt nicht genommen wurde, bleibt bestehen bis man wieder mit dem Arbeiten anfängt....
So wurde es mir bei der Schwangerenberatung erklärt.
LG
von
Fussel0311
am 23.01.2012, 12:01
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Bis zum Ende des Mutterschutzes zählt es als Beschäftigungsverhältnis und somit Urlaubsanspruch, wie ja auch schon richtig ausgerechnet wurde.
Wenn man es nicht schafft diesen Urlabsanspruch vor der Elternzeit zu nehmen, kann man den danach noch nehmen. Es zählt also nicht, dass der Ende März des Folgejahres verfällt. Manche Firmen bieten auch an sich den Urlaub auszahlen zu lassen, sollte man ihn nicht vorher nehmen können.
von
GanzUngeduldige
am 23.01.2012, 12:30
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Also laut meines Betriebrates habe ich den Urlaubsanspruch bis ende des Mutterschutzes prozentual umgerechnet auf die Monate! Für die Elternzeit besteht nach deren Aussagen kein Anrecht auf Urlaub!
von
abtaucherin
am 23.01.2012, 12:33
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Bei mir war die Personalabteilung in der ersten SS sehr kompetent und hat mir alles erklärt (wie das mit der prozentualen Anrechnung läuft).
Frag doch mal dort nach, falls du deinem Arbeitgeber schon gesagt hast, dass du schwanger bist.
von
Marilina
am 23.01.2012, 17:11