August 2012 Mamis

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Geschrieben von Fussel0311, 12. SSW am 23.01.2012, 12:01 Uhr

Urlaubsfrage

Soviel ich weiß hat man ganz normalen Urlaubsanspruch. Auch wenn man in Mutterschutz und Elternzeit geht ist man ja trotzdem in einem festen Arbeitsverhältnis.
Der Urlaub der im Jahr der Geburt nicht genommen wurde, bleibt bestehen bis man wieder mit dem Arbeiten anfängt....
So wurde es mir bei der Schwangerenberatung erklärt.
LG

 
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