Geschrieben von Shyne, 18. SSW am 10.11.2021, 23:19 Uhr |
Urlaubsanspruch
Hallo liebe werdende Mamas
Ich hoffe euch gehts gut und eure Schwangerschaft verläuft super
Mir kam die Frage auf, wie es mit dem Urlaubsanspruch ist.
Ich bin Soldatin, habe jährlich 30Urlaubstage und würde gern vor der Mutterschutzfrist(wäre bei mir Anfang März) + anschließend Elternzeit, meinen ganzen Urlaub nehmen.
Ist das möglich den vollen Urlaub einzureichen, wird der Urlaubsanspruch gekürzt wegen der Elternteil, oder liegt es im Ermessen vom Chef?
Vielleicht kennt sich da ja jemand aus :)
Re: Urlaubsanspruch
Antwort von beyondthemaze am 11.11.2021, 0:44 Uhr
Also für 2021 hast du den vollen Urlaubsanspruch, für 2022 allerdings nur anteilig. Die Elternzeit wird ausgeklammert.
Wenn du bspw in 2022 nur 3 Monate arbeitest wären das 3/12=1/4 von 30 Tagen. Also 7.5 Tage, wobei gerundet wird auf 7.
Aber das kannst du dir vorher bei deiner Personalabteilung ausrechnen lassen.
Re: Urlaubsanspruch
Antwort von eislady, 17. SSW am 11.11.2021, 5:53 Uhr
Bei Soldaten könnte alles wieder anders sein, daher unbedingt nachfragen.
Für reguläre Angestellte darf (nicht muss! Das muss der Arbeitgeber dir mitteilen, nachdem du die Elternzeit beantragt hast!) der Urlaubsanspruch für jeden vollen Monat in Elternzeit um 1/12 gekürzt werden.
Das gilt jedoch nicht für den Mutterschutz, denn das ist eine gesetzliche Auszeit, durch die dir keine Nachteile entstehen dürfen, also auch kein Urlaub gestrichen werden darf.
Beispiel von mir: Mein Mutterschutz nach der Geburt geht regulär (8 Wochen nach der Geburt) bis weit in den Juni rein. Damit ist der Juli der erste volle Monat, den ich in Elternzeit sein werde.
Jan-Juli = 6 Monate
30 Tage Urlaub - (6x 30/12) = 15 Tage Urlaub in 2022
Re: Urlaubsanspruch
Antwort von mari82 am 11.11.2021, 5:53 Uhr
Oh das ist ne gute Frage, dass hab ich auch so vor...
Ausser ich rutsche ins BV..
Bin gespannt auf antworten...
GLG
Re: Urlaubsanspruch
Antwort von Lizzlie am 11.11.2021, 8:45 Uhr
Der Arbeitgeber kann dir den Urlaubsanspruch in der Elternzeit kürzen oder gar streichen.
Ganz ehrlich, würde ich als Arbeitgeber genauso machen
Re: Urlaubsanspruch
Antwort von sweeetsunny am 11.11.2021, 11:06 Uhr
Grüße aus dem Juni-Bus
Ich bin auch Beamtin, der Urlaub wird, wie die erste Vorrednerin sagt, gekürzt.
Und die Tage vom restlichen Jahr werden teils gestrichen und die kannst du erst machen wenn du wieder arbeitest.
Ich hatte ET im April und hatte glaube noch 11 Tage, kann aber sein, dass vom Vorjahr noch ein paar Tage über waren. Aber in der Mutterschutzzeit erhältst du deinen normalen Lohn weiter, da wird sich das LfF bei dir nochmal melden oder du bei ihm.
Liebe Grüße und eine schöne Schwangerschaft wünsche ich.
Re: Urlaubsanspruch
Antwort von nicoelsche, 18. SSW am 11.11.2021, 14:45 Uhr
Hey :)
Mein Urlaubsanspruch beträgt auch 30 Tage und wurde mir für nächstes Jahr schon ausgerechnet.
Sie meinte es zählen die 8 Wochen Schutzfrist auch dazu. Meine es sind 13,5 Tage Anspruch für 2022. Weiß die genaue Zahl leider nicht auswendig.
Lg
Re: Urlaubsanspruch
Antwort von Shyne am 12.11.2021, 12:28 Uhr
Danke für die vielen Antworten :)