April 2020 Mamis

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Geschrieben von Namilein, 22. SSW am 05.12.2019, 17:37 Uhr

Unterhalt

Hm... also grundlegend muss ich da mal zu erst fragen... wenn ihr zusammenzieht, wieso willst du denn dann unterhalt von ihm haben..?
Grundlegend hat ein angestellter arbeitnehmer einen selbstbehalt von (zumindest vor wenigen jahren, evtl wurde der inzwischen erhöht?) 1.080€, wenn er 1.500€ mtl verdient. Dementsprechend nach oben staffelt sich der selbstbehalt je nach verdienst. Ein im haushalt lebendes kind wird wenn ich mich richtig erinnere immer ein kleines bisschen bevorteilt behandelt, aber da er nach unterhaltsabzug ja bei weitem noch nicht unter seinen selbst ehalt rutschen wird, wird sich daran wohl auch nichts rütteln lassen.. anzuraten wäre vllt noch eine schriftliche unterhaltsbereinbarung mit der anderen mutter, in welcher die summer festgeschrieben ist, ansonsten erwarten euch je nach alter des auswertigen kindes ja dann die altersentsprechenden anhebungen des unterhaltsgeldes noch und das ist nicht wenig... aufderinternetseiteder düsseldorfer tabellewurdedas wenn ich mich recht erinnere alles eigtl gut und verständlich beschrieben auch mit zahlen etc.

 
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