April 2014 Mamis

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Geschrieben von Nanana, 14. SSW am 20.09.2013, 21:51 Uhr

Unterhalt

Es gibt einen sog. "angemessenen Selbstbehalt", dieser ist aber feststehend. Je nach Zahl der unterhaltspflichtigen Kinder, ist der Pflichtige ggf. in der Düsseldorfer Tabelle ein oder zwei Stufen herabzusetzen. Die DDT geht immer von zwei unterhaltspflichtigen Kindern aus, sind es bspw. 3 ist der Pflichtige eine Stufe unterhalb der nach der Tabelle zugeordneten Ek Stufe einzuordnen.

Das kann euch für eure Situation ggf. jede Fachanwältin neu ausrechnen.

LG

 
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