Geschrieben von icki, 28. SSW am 09.01.2014, 11:15 Uhr |
Sonderurlaub?
Hallo!
Habe eine Frage. Ja, mein Mann könnte seinen AG fragen, aber ich denke das er dies nicht machen wird...
Mein Mann hat ab Ende Februar zwei Monate Elternzeit von unserem Erstgeborenen, Ende März/Anfang April kommt ja unser zweiter Sohn, Mein Mann hat eigentlich zwei Tage Sonderurlaub bei einer Geburt. Nun meine Frage, verfallen diese zwei Tage oder kann er diese nach Ablauf der zwei Monate hinten dranhängen? Weil ja eigentlich so ein Sonderurlaub zeitnah des Geschehens genommen werden muss, oder?
Vielleicht weiss dies ja eine hier von euch zufallig...
LG Iris
Re: Sonderurlaub?
Antwort von fallabella, 25. SSW am 09.01.2014, 11:50 Uhr
Wahrscheinlich ist das Kulanz des Arbeitgebers. Kommt das Kind z.B. an einem Wochenende (es sei denn dein Mann müsste an dem Wochenende arbeiten. Meiner muss ja auch oft Sa und So arbeiten), besteht wohl kein Anrecht auf Sonderurlaub.
Guck mal hier: http://www.sns-anwaelte.de/recht/arbeitsrecht/sonderurlaub.html
"In einem Urteil hat das Landesarbeitsgericht Köln (Urteil vom 28.04.2011, Az.: 6 Sa 91/11) allerdings ausgeurteilt, dass ein tariflicher Anspruch auf Sonderurlaub - vorliegend ging es um § 30 MTV Cockpit-Personal, der auszugweise lautet: "Die Mitarbeiter haben Anspruch auf Sonderurlaub unter Fortzahlung der Vergütung (..) bei Niederkunft der Ehefrau = 3 Tage" - anlassbezogen auch zu einem späteren Zeitpunkt genommen werden kann." (Quelle: s.Link)
Vielleicht weiß noch jemand anderes was Genaues.
Mein Mann wird sicher auch nicht mit seinem AG reden
Gut, dass du es ansprichst :-)
Re: Sonderurlaub?
Antwort von icki, 28. SSW am 09.01.2014, 20:59 Uhr
Aha. Ok. Super! Vielen Dank für die Info!
LG Iris