März 2019 Mamis

März 2019 Mamis

Mein Postfach

Redaktion

 

von Sundancer, 7. SSW  am 15.07.2018, 15:26 Uhr

So still hier

Eh, es gibt mutterschutzrichtlinien sie DARF nicht ab 4:00 bis 21:00 arbeiten. Ihr müssen Pausen etc gewährt werden. Ich wurde bei meiner gefährdungsanalyse vom Betriebsarzt gefragt, ob ich die Möglichkeit hätte mich hinzulegen, bei ner Bekannten hat das gewerbeaufsichtsamt vom AG verlangt, dass er eine Liege kauft und seiner AN zur Verfügung stellt, die war auch im Einzelhandel. Dass der AG das bv ausstellt ist mir neu da es ja in seinem Sinn ist, dass die AN freigestellt wird, bekommt js das Geld von der kv zurück und er muss sich nicht mit muschulinien und sonstigem rumärgern. Ich kenne es nur, dass der Betriebsarzt ne gefährdungsanalyse macht, gibt extra ein Fragebogen, und danach dann das BV ausgestellt wird......
Und mit meinem Post, dass muschufristen nicht für Lehrer zählen, war gemeint dass 089dani weder sechs Wochen vor Geburt, noch acht Wochen nach der Geburt im Mutterschutz war, was aber, wie sie ja schrieb, damit zu tun hatte, dass sie selbstständig ist. Aber danke für deine Belehrung

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzen 10 Beiträge im Forum März 2019 - Mamis
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.