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Geschrieben von Moornixe, 22. SSW am 02.01.2014, 16:08 Uhr

Mutterschaftsgeld

Hey Mädels,

ist vllt ne blöde Frage, aber ich find im Netz keine Infos.
Muss ich das Mutterschaftsgeld noch extra iwo beantragen? Oder ist das n Selbstläufer? Mein Chef weiß Bescheid, hat die Bescheinigung vom FA auch schon vorliegen dass mein Mutterschutz am 2.4.14 beginnt.

Läuft das bei der KK nu alles von selbst und ich kriege automatisch mein Mutterschaftsgeld statt des Gehalts dann?
Und muss ich wegen der Hebamme iwas bei der KK abklären? Ne, das macht sie, oder?!

Außer dem Chef hab ich noch nirgends Bescheid gegeben. Muss ich das?
Klar ist dass wir noch Elterngeld beantragen müssen (aber da muss ich mich noch entscheiden wie lang ich ausfallen werde), und beim Standesamt die Vaterschaftserklärung unterschreiben müssen (da wir nicht verheiratet sind).

Sonst noch was???

Ein bißchen Rat wäre super.

 
4 Antworten:

Re: Mutterschaftsgeld

Antwort von trauriger-engel am 02.01.2014, 16:41 Uhr

Also wenn ich mich richtig erinnere gibt es einen Antrag bei der KK wegen dem Mutterschaftsgeld. Ruf da einfach mal an, die schicken das auch eigentlich per Post. Und dann bekommst du einen Bescheid. Den brauchst du dann bei der Elterngeldstelle da das Mutterschaftsgeld nach der Geburt mit dem Elterngeld verrechnet wird. Zumindest war das mal so. Es gab ja änderungen beim Elterngeld vor 2-3 Jahren die ich nicht alle kenne.

Ja was noch. Kindergeld beantragen ist ja auch klar.
Vaterschaft anerkennen lassen vorher wäre gut dann später du dir das nach der Geburt. Ich glaub du brauchst eine Meldebescheinigung vom Kind für das Elterngeld? glaub ich. Ich glaube das ich das damals vor gut 5 Jahren abgeben musste.

Die Hebammen frage kann ich dir nicht beantworten. Aber das müsste deine Hebamme dir sagen können.

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Re: Mutterschaftsgeld

Antwort von timmis mama, 20. SSW am 02.01.2014, 17:16 Uhr

Hallo moornixe!

Also wegen dem Mutterschaftsgeld rufst du bei deiner kk an, die schicken dir alles zu. Sie geben dir auch nich ein paar Zusatzinfos zur Ss und den angeboten die sie für schwangere haben (war bei mit so). Elterngeld kannst du erst nach der Geburt beantragen, ebenso Kindergeld. Deine Hebamme kümmert sich selbst darum das sie ihr Geld bekommt, da musst du nichts machen. Du musst nur jedesmal wenn du beim Kurs warst oder wenn die bei dir war unterschreiben und damit bestätigen das du ihre dienste in Anspruch genommen hast.

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Re: Mutterschaftsgeld

Antwort von Steffela, 22. SSW am 02.01.2014, 18:57 Uhr

Die kk braucht dafür ne Bescheinigung über die Schwangerschaft vom fa, mit entbindungstermin. Und schau mal auf urbia.de da gibts eine ÄmterCheckliste für schwangere mit Infos wo man da hin muss und was die benötigen und auch wann man was ungefähr macht.

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Re: Mutterschaftsgeld

Antwort von Moornixe, 22. SSW am 03.01.2014, 17:24 Uhr

yeah, super, danke euch!

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