September 2021 Mamis

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Geschrieben von Kugelanni, 31. SSW am 22.06.2021, 9:27 Uhr

Macht nicht den gleichen Fehler

Hallo aus dem Ende August Bus. Ehemalig war ich ja auch mal im September angesetzt.
Vielleicht bin ich etwas blauäugig und naiv aber ich dachte mir „ja sicher bekomme ich Mutterschaftsgeld von meiner Krankenkasse“.
Stellt sich jetzt raus Mitte 31 Ssw nö ich bekomme kein Geld weil ich familienversichert bin. Das war mir absolut neu.
Jetzt muss ich mich an das Bundesamt für soziale Sicherung wenden und da einen extra Antrag ausfüllen. Mega noch ein Antrag. Kann nicht eine Sache mal einfach laufen?
Vom Bundesamt bekommt man wohl maximal 210€ Einmal ausgezahlt. Super oder?
Hat das eine von euch schonmal beantragt? Und die die familienversichert sind wusstet ihr davon?

 
13 Antworten:

Re: Macht nicht den gleichen Fehler

Antwort von Kinderüberraschung am 22.06.2021, 9:32 Uhr

Arbeitest du nicht und bist daher Familienversichert?

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Re: Macht nicht den gleichen Fehler

Antwort von Kugelanni am 22.06.2021, 9:34 Uhr

Ich studiere/habe einen Nebenjob und bin familienversichert.

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Re: Macht nicht den gleichen Fehler

Antwort von MamavonMia123 am 22.06.2021, 11:11 Uhr

Hallo Kugelanni,
hier ist wirklich die Frage: bist du denn in einem Beschäftigungsverhältnis?
..eventuell noch aktuell in Elternzeit?

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Re: Macht nicht den gleichen Fehler

Antwort von MamavonMia123 am 22.06.2021, 11:14 Uhr

Habe die Antwort nicht gesehen, sorry.
Wenn der Nebenjob aus 450 Euro Basis läuft, ist das aber, glaube ich, normal.
Wenn du einen TZ Vertrag hast, sieht dass schon wieder ganz anders aus.

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Re: Macht nicht den gleichen Fehler

Antwort von Kugelanni am 22.06.2021, 12:31 Uhr

Ich habe sogar einen unbefristeten Tarifvertrag und arbeite im öffentlichen Dienst aber sobald man familienversichert ist bekommt man kein Mutterschaftsgeld durch die Krankenkasse.

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Re: Macht nicht den gleichen Fehler

Antwort von Ell!um am 22.06.2021, 13:07 Uhr

Aber der AG muss dann doch aufstocken, oder nicht?

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Re: Macht nicht den gleichen Fehler

Antwort von Jakob2019, 30. SSW am 22.06.2021, 13:16 Uhr

Würde ich auch so sehen, dass der AG da auf den normalen Nettolohn aufstockt!!
Liebe Grüße

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Re: Macht nicht den gleichen Fehler

Antwort von MamavonMia123 am 22.06.2021, 14:02 Uhr

Genau!
Auf die 13 Euro/d der Krankenkasse kommt es dann ja gar nicht so an. Hauptsache der AG gibt seinen Teil dazu!

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Re: Macht nicht den gleichen Fehler

Antwort von Kugelanni am 22.06.2021, 14:32 Uhr

Mal schauen ob der Arbeitgeber was aufstockt. Ich kann es mir jedoch kaum vorstellen da die 210€ Euro EINMALIG für die 6 Wochen vor der Geburt bezahlt werden. So habe ich es verstanden. Für danach kann man ja Elterngeld beantragen das läuft ja prinzipiell bzw wird dann rückwirkend für aber der Zeit nach der Geburt ausgezahlt wo sonst Mutterschaftsgeld geflossen wäre.

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Re: Macht nicht den gleichen Fehler

Antwort von Kugelanni am 22.06.2021, 14:52 Uhr

Hab gerade nochmal nachgesehen anscheinend kann das Geld vom Amt ggf. durch den Arbeitgeber bezuschuss werden. Wäre ja schon schön wenn es mehr wäre.

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Re: Macht nicht den gleichen Fehler

Antwort von dea23, 33. SSW am 22.06.2021, 18:22 Uhr

Also, wenn du nicht arbeitest bzw. nur einen Nebenjob hast, dann ist deine KK tatsächlich nicht dafür zuständig. Das ist alles ein Chaos.. Aber wie du siehst, wird sich das ja alles regeln

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Re: Macht nicht den gleichen Fehler

Antwort von Kugelanni am 22.06.2021, 20:08 Uhr

Das hat eigentlich tatsächlich nichts damit zu tun ob ich TZ oder Vollzeit arbeite sondern einfach damit das ich familienversichert bin.

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Re: Macht nicht den gleichen Fehler

Antwort von MamavonMia123 am 22.06.2021, 20:56 Uhr

Ich habe das hier gefunden:
"Mutterschutzes Gehalt bezahlen?
Für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer gilt: Während des Mutterschutzes zahlt die gesetzliche Krankenversicherung Arbeitnehmerinnen, die selbst (also nicht familien-) versichert sind, Mutterschaftsgeld in Höhe von 13 Euro pro Kalendertag. Verdient eine Mitarbeiterin netto mehr, muss der Arbeitgeber die Differenz als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen – und zwar am gleichen Tag wie vorher das Gehalt.

Privat versicherte Arbeitnehmerinnen bekommen von ihrer Krankenkasse kein Mutterschaftsgeld. Sie erhalten stattdessen einmalig bis zu 210 Euro vom Bundesversicherungsamt. Arbeitgeber müssen aber denselben Zuschuss zahlen wie bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmerinnen (Nettogehalt minus 13 Euro pro Arbeitstag)."
Zitat aus:
https://www.impulse.de/recht-steuern/was-arbeitgeber-wahrend-mutterschutz-und-elternzeit-beachten-mussen/2008443.html?conversion=ads

Ich denke daher, dass dein Arbeitgeber ganz normal seinen Zuschuss zahlt.
Ob Familienversichert oder Privat ist ja eigentlich völlig egal.. die KK ist halt raus..

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