Juli 2016 Mamis

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Geschrieben von ela_wue am 12.05.2017, 23:14 Uhr

Landeserziehungsgeld

Gilt ja nur noch für Bayern und Sachsen. Hab gerade das Formular für Bayern ausgefüllt. Wenn ich die Bescheinigung für die U6 habe (also im September nach der Türkei), schick ich den Antrag ab. Bis dahin müsste auch der Steuerbescheid für 2016 da sein.

Gibt es eigentlich noch dieses Betreuungsgeld? Oder wurde das nun abgeschafft?

 
10 Antworten:

Re: Landeserziehungsgeld

Antwort von 3-Mam am 12.05.2017, 23:37 Uhr

Vom Bund gibt's kein Betreuungsgeld mehr. Ich glaube schon seit letztem oder sogar vorletztem Jahr.
Ich find's schade, dass das Landeserziehungsgeld in Thüringen abgeschafft wurde. War doch noch wenigstens etwas zusätzliches in der Kasse, für die die länger zu Hause bleiben wollten bzw. die Kinder nicht gleich ganztags untergebracht hatten.

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Re: Landeserziehungsgeld

Antwort von Rübenkind am 13.05.2017, 7:01 Uhr

In Bayern gibt's das noch, im Bund - zum Glück! - nicht. Ich gönn dir das von Herzen, aber eine bescheuertere familienpolitische Maßnahme gibt es nicht (außer vielleicht das Ehegattensplitting...)

Nur meine Meinung Aber, wie gesagt, in Bayern gibt es das noch.

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Re: Landeserziehungsgeld

Antwort von Asia., 11. SSW am 13.05.2017, 8:16 Uhr

Warum ist das eine bescheuerte maßnahme? Also das ehegattensplitting. Und warum gibt es das landeserziehungsgeld "zum Glück nicht im bund"?

Ich finde dass das das mindeste ist und sein sollte. Alles wird unterstützt außer Familien mit Kindern mit einem realistischen durchschnittseinkommen. Die reichen bekommen durch den hohen Gehalt verdammt viel elterngeld während die die das richtig brauchen arm dran sind. Dazu können sich die reichen eh alles leisten.
Die armen bekommen vom Staat alles was sie brauchen. Sogar startkapital von 2000 € für Möbel und co.

Ich finde dass das familienmodell in der Politik das unsozialste ist was es gibt. Neben den der rentner und pflegedürftigten.

Also dürfen eigentlich alle mit einem einkommen von 3000+ oder mit einem einkommen von 1500- Kinder kriegen.

Außerdem gibt es durchaus berufe wo dann der Partner gezwungen ist seine Karriere zurück zu stecken. Das ist meistens zwischen 1500-3000€ der Fall.

Da ist das ehegattensplitting und das landeserziehungsgeld das mindeste was man Deutschland anbieten sollte um Familien zu unterstützen.

Leider wird es aber in der ach so sozialen und familienfreundlichen Politik erwartet dass beide trotz Kinder vollzeitstellen haben und am besten nur 1 Jahr maximal Elternzeit nehmen.

Aber dass es das gibt ist ja ne bescheuerte idee ;)

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Re: Landeserziehungsgeld

Antwort von Rübenkind am 13.05.2017, 8:34 Uhr

Seufz. Wie gesagt, ich gönne euch das allen von Herzen.

Aber es ist doch so: Kein Mensch, keiner, bleibt wegen 150 Euro zuhause. Heißt: Entweder, es braucht zwei Gehälter. Dann geht die Frau arbeiten und das Kind muss betreut werden. Oder aber das Gehalt des Mannes (oder in seltenen Fällen der Frau) reicht für beide. Dann sind 150 Euro sicher nett (klar, freut sich jeder drüber), aber nicht notwendig. Und ist es Aufgabe der Steuerzahler, zu sagen "Doll, dass du zuhause bei deinem Kind bleibst und eine staatliche Einrichtung nicht nutzt. Hier hast du 150 Euro Belohnung"? Ich glaub nicht. Es bekommt ja auch keiner Geld, wenn er das Stadtbad oder die Stadtbibliothek nicht nutzt.

Hinzu kommt: In Zeiten, in denen Kitaplätze insbesondere in Ballungszentren immer noch zu rar sind - insbesondere solche mit Nicht-nur-Kernzeiten -, der Betreuungsschlüssel fast allerorts zu mies ist, ErzieherInnen unterirdisch bezahlt werden - da muss der Staat oder das Bundesland Geld für etwas raushauen, von dem auch die Arztgattin profitiert, die übrigens gleichzeitig eine Nanny bezahlen könnte - hingegen nicht die Alleinerziehende, die arbeiten gehen muss, um über die Runden zu kommen, und ihr Kind entsprechend in die Kita schickt?

Es ist eine Maßnahme, die ein Weltbild unterstützt, das momentan für Altersarmut bei Frauen sorgt. Wenn man lieber zuhause beim Kind bleibt, statt arbeiten zu gehen: Muss jeder selber entscheiden. Wenn man es sich leisten kann und es ok ist, vom Gehalt des Mannes abhängig zu sein: Bitte. Aber mit meinem Steuergeld muss ich das nicht unterstützen.

Und nochwas: Dass Arme alles einfach so bekommen, stimmt einfach nicht. Ich bin jeden Tag gottfroh, nicht von HartzIV leben zu müssen. Die bekommen, übrigens, auch weder Elterngeld noch Betreuungsgeld. Wird beides angerechnet. Es ist doch Heuchelei hoch zehn, die einen Mütter dafür zu pampern, wenn sie daheim bleiben, und bei den anderen "Nö" zu sagen.

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Re: Landeserziehungsgeld

Antwort von Rübenkind am 13.05.2017, 9:04 Uhr

Noch ein Nachtrag zum Ehegattensplitting:

Die gesamte Familienpolitik ist (noch) darauf ausgerichtet, dass einer (meist er) Vollzeit arbeitet und der andere (meist sie) zuhause bleibt oder allenfalls eine kleine Teilzeitstelle hat. Das wird unter anderem gefördert durch das Ehegattensplitting - übrigens, und das macht es besonders absurd: unabhängig davon, ob überhaupt Kinder da sind!

Was das System nicht fördert oder unterstützt: Wenn eine solche Ehe in die Binsen geht (man munkelt, Scheidungen sind gar nicht so selten) oder der Versorger nicht mehr arbeiten kann oder stirbt. Im Scheidungsfall ist er meist gut versorgt, auch im Alter. Er hat ja immer gearbeitet. Und sie? Lebenslange Unterhaltszahlungen gibt es seit 2008 nicht mehr...

Also mir wäre das zu heikel, darauf zu vertrauen, dass mein Mann als Versorger gesund und munter und treu bleibt. Ich weiß nicht, inwieweit man sagen muss "das ist doch das mindeste", dass der Staat es fördert, wenn einer gar nicht oder wenig arbeiten geht, aber dann die große Heulerei am Ende kommt...

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Re: Landeserziehungsgeld

Antwort von LeRoHe am 13.05.2017, 12:57 Uhr

Aber der Steuerzahler sagt danke, wenn die durchschnittliche Subvention eines einzigen KiTaplatzes 1.100 EUR (Bayern) beträgt?
Die Steuerabgaben der Eltern gleichen das natürlich aus

Der Staat sollte eher dahingehend fördern, dass eine Familie eine Familie sein darf. Sieh dir das Elterngeld an. Ein einziger Witz. Dank Progressionsvorbehalt lohnt sich das für kaum eine Familie mit Trauschein. Im Gegenteil kenne ich Einige die sich dadurch verschulden mussten, in der gehobenen Mittelschicht mit sehr guten Einkommen. Welche Familie hat heute noch die Rücklagen mal eben 3000 EUR an den Staat zurück zahlen zu können?

Warum fördert das Betreuungsgeld ein rückständiges Bild der Frau? Früher haben Frauen gearbeitet, ob im Geschäft der Familie oder auswärts. Ausnahmen gab es immer, die haben aber im seltensten Fall bis runter zum Bürgertum gereicht, sprich der heutigen Mittelschicht. Das "Weltbild" von welchem immer gesprochen wird stammt aus der NS-Zeit, als ob davor nichts anderes existiert hätte.

Altersarmut wird in Zukunft jeden treffen. Außer man hat unabhängig zur staatlichen Rente und undurchsichtigen Versicherungsprodukten klug investiert.

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Re: Landeserziehungsgeld

Antwort von lilke am 13.05.2017, 14:57 Uhr

In Bayern gibt es das meines Wissens noch, zumindest würden wir in der Krippe nochmal drauf hingewiesen, dass sie staatlich gefördert sind und daher kein Betreuungsgeld. Außer ich aber vorher schon.

Beim Großen haben die nach dem ersten Geburtstag zig Mal Formulare geschickt, wir sollen es doch beantragen, obwohl wir auch da genau äußeren, dass wir keinen Anspruch haben. Beim dritten Brief hab ich es dann beantragt, weil ich die Schnauze voll hatte und seit der Ablehnung dann auch endlich Ruhe gehabt.

Also ich gehe von aus, dass es das noch gibt ;) jedenfalls hier in Bayern.

LG Lilly

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Re: Landeserziehungsgeld

Antwort von lilke am 13.05.2017, 15:07 Uhr



Sehe ich auch so. Hab genug Kollegen, die sagen, die Frau bleibt Zuhause, weil es sich nicht lohnt sie TZ arbeiten gehen zu lassen bei den Kosten für den Krippen-Platz, das Betreuungsgeld finden da aber alle eher als Hohn.

Da wäre es eine deutlich effektivere Maßnahme, wenn EG und Mutterschutzleistungen nicht dem Progressionsvorbehalt​unterliegen würden. Ich hab letztes Jahr weniger gearbeitet als mein Mann und bin dank PVB mit höherem Prozentsatz belegt als er, der unwesentlich mehr verdient im Jahr als ich. Wenigstens sind wir nicht gemeinsam veranlagt.

Wenn das Kind im Januar kommt ist man da ziemlich angeschossen bei gemeinsamer Veranlagung, wenn die Frau ein Jahr daheim bleibt.

LG Lilly

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Re: Landeserziehungsgeld

Antwort von 3-Mam am 13.05.2017, 15:16 Uhr

Mmh, ich denke auch nicht, dass wegen 150 Euro jemand extra daheim bleibt. Trotzdem finde ich es in Ordnung, dass eigene Erziehungsleistung zumindest eine kleine Anerkennung erfährt. Mehr ist es ja nicht.

Prinzipiell sollte eigentlich jede Familie entscheiden können, wie sie das Leben mit den Kindern gestaltet und nicht durch finanzielle Zwänge genötigt sein, das Kind eher in die Ganztagsbetreuung zu geben, als man es für gut hält. Ich finde es nicht verwerflich, die ersten 3 Jahre zu Hause zu bleiben (egal ob Mama oder Papa oder beide in Teilzeit...). Und auch nicht, dass meine Steuergelder dafür verwendet werden. Schließlich werden sie das für die "staatliche Erziehung" in Kitas auch. Und die ist keineswegs besser als das eigene Elternhaus (mal von den dramatischen Ausnahmen abgesehen).

Du schreibst "wenn man es sich leisten kann": Warum soll jemand, der gerade so an Hartz IV vorbeischrammt, weniger die Wahl haben, sein Kind länger zu Hause zu betreuen als jemand, der locker seine 3500 und mehr Euro im Monat heimbringt? Erstere können es sich meist nicht leisten, länger als ein Jahr zu Hause zu bleiben, geschweige denn in Teilzeit zu arbeiten, wenn sie nicht aufstockend Hartz IV beantragen wollen. Das sehe ich als ungerecht an.

Dass Elterngeld usw. auf die HartzIV-Bezüge angerechnet werden, finde ich auch nicht gut. Hab schon von Fällen gehört, wo das Jobcenter regelrecht Druck auf die frischgebackenen Mamis gemacht hat, damit bloß nicht das 1. Jahr zu Hause geblieben wird.

Ich finde es ok, wenn Mütter zeitig wieder einer Arbeit mit Einkommen nachgehen wollen und auch dürfen und nicht gezwungen sind 3 Jahre oder mehr zu Hause bleiben zu müssen. Das sollte aber auch andersherum gelten.

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Re: Landeserziehungsgeld

Antwort von DeeCee am 14.05.2017, 14:43 Uhr

Ich mag eine seltene Erscheinung sein, aber ich bleibe wegen 200 € (in Sachsen sind es beim 2. Kind 200€ Landeserziehungsgeld) zu Hause. Das Geld wird denkbar knapp sein in der Zeit, aber das ist es mir wert, wenigstens noch ein halbes Jahr zu Hause zu bleiben. Gäbe es das Landeserziehungsgeld nicht, müsste ich wieder arbeiten, wenn das Elterngeld ausläuft.

Eine echte Wahlfreiheit gibt es in Deutschland letztendlich nicht, aber es geht uns hier eigentlich nicht soo schlecht im Vergleich zu anderen Ländern...

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