August 2018 Mamis

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Geschrieben von AnniBella93, 24. SSW am 20.04.2018, 9:09 Uhr

Guten Morgen ...

ich hab da mal ein paar fragen
Wisst ihr welches Geld einem zusteht wenn man in den Mutterschutz geht? Und welches im elternjahr? Und wo beantrage ich das alles? Bin neu auf dem Gebiet und im Internet sehe ich auch nicht so wirklich durch
Danke im Voraus

 
6 Antworten:

Re: Guten Morgen ...

Antwort von Wunderbar2018, 23. SSW am 20.04.2018, 9:20 Uhr

Mutterschutz:
- Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld (Personalabteilung)
- Mutterschaftsgeld bei der KK (Der Arzt stellt eine Bescheinigung vor MuSchu-Beginn aus - einfach einreichen, Rest passiert alleine)

Elterngeld:
- Antrag auf Elterngeld
https://www.elterngeld.net/bayern/Elterngeldantrag.pdf

Bei der zuständigen Elterngeldstelle einreichen (in Bayern https://www.elterngeld.net/elterngeldstellen/bayern.html)

Elternzeit:
- Kein Antrag da es einem gesetzlich zusteht
- Dem Arbeitgeber mitteilen wie lange man weg sein wird/möchte (schriftlich mit Unterschrift)


So ist es bei mir . . .

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Re: Guten Morgen ...

Antwort von AnniBella93, 24. SSW am 20.04.2018, 9:53 Uhr

Also wenn ich wegen dem mutterschaftsgeld der KK Bescheid gebe setzt die sich mit meinem AG auseinander weil da teil n die sich ja das Geld oder?

Hast du vllt mal eine Rechnung für mich wieviel du dann in der Zeit an Geld zur Verfügung hast? Weil ich habe gehört im Elternjahr bekomme ich 67% von meinem Gehalt ( aber von wem?) , Kindergeld 194€ und Elterngeld 300€?

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Re: Guten Morgen ...

Antwort von Joycemomy, 24. SSW am 20.04.2018, 10:06 Uhr

Also die 300 Euro Elterngeld sind nur der Mindestsatz an Elterngeld. Die 67 % von deinem Gehalt bekommst du als Elterngeld von der Elterngeldstelle. Solltest du aber 2Jahre nehmen halbiert sich nochmal die Summe. 6 Wochen vor ET bekommst du nen Teil vom Ag und nen Teil von der Kk. So dass du auf dein reguläres Gehalt kommst. So ist es auch 8 Wochen nach ET. Erst danach greift das Elterngeld. Aber nur für 10 Monate oder halt 22, je nach dem für was du dich entscheidest.

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Re: Guten Morgen ...

Antwort von AnniBella93, 24. SSW am 20.04.2018, 10:17 Uhr

Achso also bekomme ich im Mutterschutz mein volles Gehalt von AG und KK und Elterngeld sind dann 67% die beantrage ich bei der Elterngeldstelle und Kindergeld auch KK?

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Re: Guten Morgen ...

Antwort von AnniBella93, 24. SSW am 20.04.2018, 10:18 Uhr

Also ich wollte ein Jahr nehmen

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Re: Guten Morgen ...

Antwort von Klara2015 am 20.04.2018, 12:32 Uhr

Genau
elterngeld bekommst du ein jahr 67% oder du lässt dir das auf 2 jahre auszahlen halbiert.
Der Mann kann auch 2 Monate elterngeld bekommen
Elternzeit kann jeder von euch max. 3 jahre nehmen
mein mann und ich hatten bei Kind Nr. 2 beide 1 Jahr und er hat elterngeld bekommen und ich nur die 2 Monate, den Rest 0 Euro.
Kindergeld muss du bei der kindergeldstelle beantragen.

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