Geschrieben von Pepperben, 30. SSW am 23.04.2020, 14:46 Uhr |
Gehalt im Beschäftigungsverbot
Hallo zusammen,
ich bin seit 1 Woche im vollen Beschäftigungsverbot. Nun kam die Lohn Abrechnung für April und ich bin der Meinung die stimmt nicht.
Ich habe die letzten 3 Monate (Januar bis März) jeweils mein Gehalt bekommen und eine Zulage von 300€ für den Mehraufwand durch den Arbeitsstress Dank Mitarbeitermangel. Diese Zulage wurde normal als laufender Bezug versteuert und nicht als Einmalbezug.
Eigentlich bekommt man doch während des Beschäftigungsverbot den Durchschnitt der letzten 3 Monate weitergezahlt.
Also in meinem Fall Gehalt und auch die Zulage? Oder irre ich mich da jetzt?
Mein Arbeitgeber hat nun nämlich nur das Gehalt gezahlt, mit der Begründung das die Zulage ja eh zeitlich begrenzt war - nur so lange noch so viel zu tun ist.
Vllt weiß ja jemand von euch Rat.
Danke :)
Re: Gehalt im Beschäftigungsverbot
Antwort von PUSCHL0102 am 23.04.2020, 15:19 Uhr
Hallo, ich habe meine Zulage bekommen aber erst nach mehrmaliger Aufforderung und schreiben der Gesetzeslage aber nur weil ich die Zulage schon seit über 10 Jahren bekam sonst soweit ich hörte bekommt man sie nicht ausser sie ist schriftlich fixiert.
Re: Gehalt im Beschäftigungsverbot
Antwort von Kiwu2020 am 23.04.2020, 18:00 Uhr
Also ich bin der Meinung auf die Mehraufwandpauschale durch Corona kannst du nicht bestehen, schließlich hast du keinen Mehraufwand wenn du zuhause bist. Ich bekomme ja auch keine Schichtzuschläge für Nacht oder Spät oder Wochenende wenn ich da nicht arbeiten war
Re: Gehalt im Beschäftigungsverbot
Antwort von vegeta-bunny, 29. SSW am 23.04.2020, 18:11 Uhr
Ich bekomme bei meinen Gehalt mit normalen Stundenlohn zur vertraglichen Zeit. Eigentlich ist der durchschnittliche Stundenlohn höher weil ich immer mehr als die vertraglichen Stunden gearbeitet habe. Im Berufsverbot ist das nicht so.
Re: Gehalt im Beschäftigungsverbot
Antwort von Lilli1204, 28. SSW am 23.04.2020, 19:57 Uhr
Hallo :) ich bin seit Dezember schon im Beschäftigungsverbot wegen dem Infektionsschutzgesetz und der Gefahrenlage in der Jugendhilfe.
Ich bekomme auf den Cent genau jeden Monat das Durchschnittsgehalt der letzten drei Monate vor Beginn des BV. Das würde ich versuchen zu klären :)
Re: Gehalt im Beschäftigungsverbot
Antwort von Pepperben am 23.04.2020, 20:01 Uhr
Die Zulage ist nicht wegen Corona und wurde ja wie geschrieben auch schon ab Januar gezahlt, also vor Corona :)
Re: Gehalt im Beschäftigungsverbot
Antwort von Kiwu2020 am 23.04.2020, 20:09 Uhr
Naja dennoch betreibst du ja keinen Mehraufwand :D also fände es schon unfair, wenn du Mehraufwandgeld bekommst, obwohl du keinen Mehraufwand hast
Re: Gehalt im Beschäftigungsverbot
Antwort von Anneli0207, 31. SSW am 23.04.2020, 20:09 Uhr
Aus meiner Sicht nur der Durchschnitt vom Basisentgelt, ohne Zulage. Zumal sie zeitlich begrenzt war/ist und kein fixer Gehaltsbestandteil, wenn ich dich richtig verstehe.
Re: Gehalt im Beschäftigungsverbot
Antwort von Diddiana am 23.04.2020, 21:59 Uhr
Frag doch mal bei Nicola Bader nach ( Expertenforum). Es heißt immer das Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate- also auch mit Zulage. Der AG kann sich das komplett von der Krankenkasse wieder holen. Musste damals meinen AG auch schriftlich darauf hinweisen, da bei mir die Leistungszulage auch erst nicht mit einbezogen wurde...
Re: Gehalt im Beschäftigungsverbot
Antwort von Ruto am 24.04.2020, 21:05 Uhr
War bei mir genauso. Was sehr vorteilhaft ist. Du hast sicher auch in Schicht gearbeitet?
Re: Gehalt im Beschäftigungsverbot
Antwort von Lilli1204 am 26.04.2020, 23:08 Uhr
Jaa hab ich :)
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