Januar 2014 Mamis

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Geschrieben von IchWünschMirWas, 30. SSW am 08.11.2013, 15:05 Uhr

Elternzeit Väter

Hallo ihr Lieben,

mein Mann nimmt in den ersten 14 Monaten 2 Monate Elternzeit. Und zwar den ersten Monat direkt nach der Geburt, während ich in Mutterschutz bin und dann einen Monat im Mai. Ich werde 2 Jahre ab Geburt zu Hause bleiben.

Jetzt fragen wir uns, wie mein Mann das in dem Antrag beim Arbeitgeber angeben muss. Der erste Monat ist klar "einen Monat ab Geburt des Kindes" und ab wann würde dann der zweite Monat zählen? Mitteilen will er das 8 Wochen vor ET. Soll er gleich beide Monate angeben? Oder erst nur den ersten Monat?

Wie macht ihr das?

 
6 Antworten:

Re: Elternzeit Väter

Antwort von Tinka2011, 32. SSW am 08.11.2013, 15:24 Uhr

Ojeeeee, da muss ich mich auch noch schlau machen. Mein Mann wird Monat 13 + 14 nehmen, wenn ich bereits wieder arbeiten bin. Beim letzten Kind hatte er gar keine Elternzeit.

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Re: Elternzeit Väter

Antwort von Ingata, 35. SSW am 08.11.2013, 17:53 Uhr

Hab irgenwie im Kopf, dass man das gleich mitangeben muss/sollte, bin mir aber nicht so sicher. Da würd´ ich mich lieber noch mal im Gesetz schlau machen.

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Re: Elternzeit Väter

Antwort von SamantaDelux, 30. SSW am 08.11.2013, 20:59 Uhr

Ich weiß nur noch, dass das immer vom Tag der Geburt aus startet. Also wenn dein kind am 15. des Monats geboren wird, dann startet die Elternzeit immer auch am 15. des Monats, in dem du nehmen willst. So haben wir das dann auch in den Antrag reingeschrieben...

Drum kannst du das erst nach der Geburt genau mitteilen.

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Re: Elternzeit Väter

Antwort von mirico11, 31. SSW am 08.11.2013, 22:13 Uhr

Hi, soweit ich weiß, muss er das genau so wie du bis spätestens 1 Woche nach Entbindung mitteilen. Und ich meine auch schon oft gelesen zu haben, das der Mann die ersten beiden Monate nicht nehmen kann, da diese alleine der Mutter zu stehen ??? Lg

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Richtigstellung mit Quellenangabe

Antwort von HeiHei, 31. SSW am 08.11.2013, 23:47 Uhr

Hi,

Mirico hier hast du leider nicht recht. Der Mann kann auch ab der Geburt Zuhause bleiben. Wir machen das dieses Mal auch so, weil ich ihn für die Versorgung unserer dann 18-monatigen Tochter brauche. Seine Elternzeit ist unabhängig des Mutterschutzes. (nachzulesen in der Broschüre des Bundesministeriums für Familie ”Elternzeit und Elterngeld" Seite 18, 2. Abschnitt und Seite 61 fett gedruckter 3. Abschnitt)

Und Frauen müssen es erst eine Woche nach der Geburt angeben, weil der Mutterschutz noch 8 Wochen dauert und damit die 7 Wochen Frist zur Anzeige der Elternzeit beim AG eingehalten werden.
Wenn der Mann direkt ab der Geburt Zuhause bleiben möchte, muss er das auch 7 Wochen vor der Geburt angeben. Da wir nicht wissen, wann das Kind kommt, hat mein Mann einfach jetzt schon auf Arbeit Bescheid gegeben, dass er ab der Geburt Zuhause bleibt und dann den 13. Lebensmonat. Das ist dem AG gegenüber fairer, falls das Kind wesentlich früher kommen sollte. Von rechts wegen her müssten die 7 Wochen im Fall einer Frühgeburt aber nicht eingehalten werden. Aber Achtung: Der Kündigungsschutz für den Mann beginnt erst 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit und somit könnte er bei früherer Anzeige deswegen entlassen werden (o.g.Broschüre Seite 63). Zur Info sollte der ET noch genannt werden. (wird so auch auf Seite 64 empfohlen) Weiterhin Seite 64: Das Elternteil muss sich für seine Elternzeit innerhalb der nächsten 2 Jahre festlegen, nur so ist die Zeit garantiert. Wenn hier der Vater im Mai Zuhause bleiben möchte, würde ich das auch mit dem passenden Lebensmonat angeben und eben nach der Geburt den genauen Zeitraum nachreichen. Wenn ihr das jetzt nicht macht, muss der AG im Nachhinein zustimmen und hat dementsprechend dann auch das Recht die Elternzeit zu verweigern.
Außerdem solltet ihr bedenken, dass der Antrag auf ElternGELD erst NACH der Geburt gestellt werden kann, weil du dazu die Geburtsurkunde brauchst. Je nach Geburtenrate kann die Bearbeitung des Elterngeldes bis zu 6 Wochen dauern (was bei uns Frauen dank Mutterschaftsgeld nicht stört). Ihr solltet also unbedingt den einen Monat des fehlenden Einkommens des Vaters aus euren Ersparnissen überbrücken können, falls die Auszahlung länger dauert.

LG

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Danke HeiHei

Antwort von mirico11, 31. SSW am 09.11.2013, 11:16 Uhr

Wieder etwas schlauer ! Ich hab ja bereits 3 Kinder, hatte es aber noch nie mit der Elternzeit ! Den bei Kind 1 war ich erst 16 Jahre alt, hatte also keinen Arbeitgeber und kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld oder Elternzeit. Bei Kind 2 war mein erstes noch klein und ich Hausfrau zu Hause. Bei Kind 3 lief mein befristeter Arbeitsvertrag aus, also wieder keine Elternzeit. Mutterschaftsgeld habe ich da das erste Mal bekommen :) Jetzt hab ich endlich nen festen und freue mich auf eine gesicherte Zukunft :) Lg

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