von eni_key, 29. SSW am 21.06.2021, 21:49 Uhr |
Elterngeldüberforderung
Hi,
ja genau, das richtet sich immer nach dem Geburtstag des Kindes. D.h. wenn der Geburtstag z.B. der 8.9. ist, dann beginnt jeder Elterzeitmonat jeweils am 8. und endet am 7. des Folgemonats. Für diesen Zeitraum wird dann auch Elterngeld gezahlt. Dies führt dazu, dass man in den 'halben' Monaten einfach anteilig das normale Gehalt vom Arbeitgeber bekommt. D.h. geht dein Mann z.B. vom 8.9. - 7.10. in Elternzeit wird er im September anteilig für die Zeit vom 1.9.-7.9. von seinem Arbeitgeber bezahlt und im Oktober dann anteilig vom 8.10.-31.10. bezahlt. Für den Zeitraum dazwischen gibt es dann Elterngeld ausgezahlt. Ich hoffe, das ist einigermaßen verständlich?! :D
Wichtig ist auch zu wissen, dass du, wenn du 12 Monate Elternzeit nimmst, am 1. Geburtstag deines Kindes wieder arbeiten müsstest :D Fand ich total doof und hab mir damals für meinen ersten Arbeitstag also direkt wieder Urlaub genommen :D
LG und schönen Abend
- Elterngeldüberforderung - Feenstaub7, 29. SSW 21.06.21, 21:29
- Re: Elterngeldüberforderung - eni_key, 29. SSW 21.06.21, 21:49
- Re: Elterngeldüberforderung - Feenstaub7, 29. SSW 22.06.21, 7:29
- Re: Elterngeldüberforderung - MamavonMia123 22.06.21, 12:08
- Re: Elterngeldüberforderung - eni_key 23.06.21, 11:45
- Re: Elterngeldüberforderung - MamavonMia123 22.06.21, 12:08
- Re: Elterngeldüberforderung - Feenstaub7, 29. SSW 22.06.21, 7:29
- Re: Elterngeldüberforderung - eni_key, 29. SSW 21.06.21, 21:49