November 2017 Mamis

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Geschrieben von Schnuppel, 20. SSW am 06.07.2017, 21:02 Uhr

Elterngeld optimieren

Hallo zusammen,

Ich war gerade auf der Suche nach einem Forum zum Elterngeld. Ich habe eine etwas kompliziertere Situation und weiß jetzt nicht so genau wo ich mich informieren kann.

Naja erörter ich erstmal hier die Situation.

Ich habe letztes Jahr im November (1Tag vor Et) geheiratet und direkt die Steuerklasse gewechselt, weil ich meine vollen 12 Monate nehmen möchte.

Mein Mann ist Ebenfalls Festangestellt aber zusätzlich Selbständig nach Kleinunternehmerregelung. Er hatte außerdem ein ganz anderes Festeinkommen 2016, da er gerade mit der Ausbildung fertig war und somit innerhalb der letzten 18 Monate von Brutto 2900 auf z.Zt. 4250 gestiegen ist.

Wenn wir nun Elterngeld beantragen kann er dann für das letzte Jahr und ich für das aktuelle beantragen? Wie wird das dann gerechnet ? Er in Steuerklasse 1 in 2016 + Gewinn aus Selbstständigkeit? Ich von November bis jetzt in klasse 3 ? Habe auch überlegt das er vielleicht erst den ersten Monat in 2018 nimmt, damit der Bemessungszeitraum auf 2017 geändert wird (wären für die 2 Monate bestimmt 1200€ mehr) Aber ich hätte ihn schon gerne im ersten Monat bei mir, wenn ich mich noch schönen muss.

Zweite Frage.

Wenn ich 10 Monate normales und 4Monate Elterngeld plus nehme, bekomme ich dann auch 14 Minate Elternzeit angerechnet, für den Fall das ich ein zweites Kind bekomme?

Ist es vielleicht sogar schöner für meinen Mann seine zwei Monate in 2018 zu nehmen?

So kompliziert klingt es gerade gar nicht... aber muss man halt wissen. Hoffe ihr könnt mir helfen oder wisst, wo ich fragen kann.

 
5 Antworten:

Re: Elterngeld optimieren

Antwort von Bauchschlumpf am 06.07.2017, 21:24 Uhr

Bemessungszeitraum sind die 12Monate vor der Geburt, in der Regel verschoben vor den Mutterschutz (Verschiebetatbestand wegen Mutterschutzleistungen, du hast kein BU oder?). Es werden immer volle Kalendermonate gerechnet. Bei dir müsste also zählen Oktober 16 bis September 17. Für die Lohnsteuerklasse zählt die, die überwiegend in den 12Monaten galt, d.h. bei dir sollte der Steuerklassenwechsel ausreichend früh gewesen sein.

Bei deinem Mann ist es wegen Mischeinkünften anders. Laut Texten gilt dann das Kalenderjahr vor dem Geburtsjahr, das wäre dann 2016 (5Wochen spätere Geburt ist eher unwahrscheinlich, um in 2018 zu landen ). Der Bemessungszeitraum ist nur abhängig von der Geburt, nicht der Elternzeit.

Für den Fall, dass du ein zweites Kind bekommst, werden nur die 12Monate nach der Geburt des ersten Kindes rausgerechnet (also so, als hättest du 12 normale Monate Elterngeld bekommen). Der Bemessungszeitraum verschiebt sich nicht durch Elterngeld plus oder Partnermonate. Zumindest habe ich nirgends etwas anderes gelesen.

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Re: Elterngeld optimieren

Antwort von Senseo am 06.07.2017, 22:11 Uhr

Zur ersten Frage habe ich keine Ahnung.

Zur zweiten:

Laut Elterngeldkasse Karlsruhe würden dann tatsächlich alle 14 Monate zählen. Ich habe diese Information telefonisch bekommen. Hat sonst alles gestimmt. Die waren da sehr freundlich und haben geduldig erklärt.

Ich würde an deiner Stelle bei deiner Elterngeldkasse anrufen und direkt fragen. Wobei sich bis dahin auch noch einiges wieder ändern kann....

Mir gefällt dein Plan übrigens! Wünsche dir viel Erfolg in der Umsetzung!

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Re: Elterngeld optimieren

Antwort von Bauchschlumpf am 06.07.2017, 22:48 Uhr

Ich würde hier nochmal genau nachfragen.

Das einzige, was ich hierzu finden konnte, war ein Hinweis auf Ausklammerung der Elterngeldmonate der ersten 14Lebensmonate eines älteren Kindes, wobei mit Elterngeldmonaten dann immer mögliche Basismonate gemeint waren (in der Regel hat ein Partner nur 12 Basismonate). Aber über die ersten 14Lebensmonate hinaus hatte ich nichts in den Texten mit Ausklammerung gefunden (bei der AP würde das gerade hinkommen mit 14 LM).

Vielleicht legt das jede Elterngeldstelle anders aus?

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Re: Elterngeld optimieren

Antwort von Senseo am 06.07.2017, 22:59 Uhr

Kann sein. Wie gesagt, gebe ich nur weiter, was meine mir gesagt hat....

Das ersetzt sicher kein Auseinandersetzen mit der eigenen Elterngeldstelle.

Der gleiche Berechnungszeitraum ist sicher gegeben, wenn am Tag (bzw. in dem Monat) des ersten Geburtstages des ersten Kindes, der Mutterschutz des zweiten beginnt...

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Re: Elterngeld optimieren

Antwort von Schnuppel, 20. SSW am 07.07.2017, 14:03 Uhr

Danke schonmal . Dann ruf ich da wohl nochmal an... blöde Öffnungszeiten .

Wenn mein Mann dann in lonsteuerklasse 1 für 2016 berechnet wird + Nebeneinkünfte wäre das Maximum für ihn wohl erreicht. Hab nur Angst das ich dann auch für 2016 bemessen werde, weil wir ja verheiratet sind... dann lohnt es eher wenn er die Selbständigkeit nicht angibt und dieses Jahr in klasse 5 als Bemessungsgrundlage zählt.

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