Geschrieben von die_ente_macht_nagnag, 7. SSW am 13.08.2016, 5:31 Uhr |
Elterngeld & Steuerklassenkombination
Guten Morgen,
kann schon seit 4 Uhr nicht mehr schlafen (fängt ja gut an).
Mir gehen ein paar pragmatische "Themen" durch den Kopf. Zu Beispiel Thema Elterngeld und Steuerklassenwechsel (zugegeben nur ein 'Problem' bei verheirateten Eltern in spe). Ich habe da einen ganz guten Artikel dazu gefunden:
https://www.test.de/Steuerklasse-wechseln-Ein-Riesenplus-beim-Elterngeld-4577976-0/
Ein Wechsel der Steuerklassen ist bis 7 Monate vor Beginn noch möglich, damit das höhere Netto für die Berechnung anerkannt wird. Mein errechneter Termin ist der 15.3.; Mutterschutz beginnt Anfang März. Wenn wir also einen Wechsel machen wollen, dann noch jetzt im August da dieser immer erst für den Folgemonat (also ab September) gilt. Relevant dürfte das verallem bei der Kombination 5/3 sein.
Steuerlich hat man am Ende nicht mehr gezahlt; allerdings (das sollte man beachten) hat man bis zur Steuererklärung eine Liquiditätsnachteil (da die monatlichen Abzüge auf dem Lohnzettel höher sind).
Sorry, ist zugegeben ein bißchen früh für den Papierkram. Aber durch diese Frist muß man leider so früh sich mit dem Thema schon beschäftigen, wenn man später keine unnötigen Einbußen beim Elternteil haben will.
Achso, ein Wechsel der Steuerklasse ist in der Regel nur einmal im Jahr möglich. Daher ist der Rückwechsel frühestens im Januar wieder möglich.
- Elterngeld & Steuerklassenkombination - die_ente_macht_nagnag, 7. SSW 13.08.16, 5:31
- also... - Fortuna14.09, 7. SSW 13.08.16, 8:46
- Re: also... - die_ente_macht_nagnag, 7. SSW 13.08.16, 9:52
- Re: Elterngeld & Steuerklassenkombination - JoSam, 7. SSW 13.08.16, 11:09
- also... - Fortuna14.09, 7. SSW 13.08.16, 8:46