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Geschrieben von die_ente_macht_nagnag, 7. SSW am 13.08.2016, 5:31 Uhr

Elterngeld & Steuerklassenkombination

Guten Morgen,

kann schon seit 4 Uhr nicht mehr schlafen (fängt ja gut an).

Mir gehen ein paar pragmatische "Themen" durch den Kopf. Zu Beispiel Thema Elterngeld und Steuerklassenwechsel (zugegeben nur ein 'Problem' bei verheirateten Eltern in spe). Ich habe da einen ganz guten Artikel dazu gefunden:

https://www.test.de/Steuerklasse-wechseln-Ein-Riesenplus-beim-Elterngeld-4577976-0/

Ein Wechsel der Steuerklassen ist bis 7 Monate vor Beginn noch möglich, damit das höhere Netto für die Berechnung anerkannt wird. Mein errechneter Termin ist der 15.3.; Mutterschutz beginnt Anfang März. Wenn wir also einen Wechsel machen wollen, dann noch jetzt im August da dieser immer erst für den Folgemonat (also ab September) gilt. Relevant dürfte das verallem bei der Kombination 5/3 sein.
Steuerlich hat man am Ende nicht mehr gezahlt; allerdings (das sollte man beachten) hat man bis zur Steuererklärung eine Liquiditätsnachteil (da die monatlichen Abzüge auf dem Lohnzettel höher sind).

Sorry, ist zugegeben ein bißchen früh für den Papierkram. Aber durch diese Frist muß man leider so früh sich mit dem Thema schon beschäftigen, wenn man später keine unnötigen Einbußen beim Elternteil haben will.

Achso, ein Wechsel der Steuerklasse ist in der Regel nur einmal im Jahr möglich. Daher ist der Rückwechsel frühestens im Januar wieder möglich.

 
3 Antworten:

also...

Antwort von Fortuna14.09, 7. SSW am 13.08.2016, 8:46 Uhr

Bei meinem Sohn war es so dass ich bei der Hochzeit in der achten Woche war und wir dann erst mal zwei Wochen in die Flitterwochen gingen. Danach war es dann zu spät für den Wechsel und wir waren bis zur Entbindung beide vier.
Nach der Entbindung haben wir dann auf drei und fünf umgestellt. Ich in fünf weil ich jetzt erst mal für ein paar Jahre zuhause bleibe.
Das mehr in klasse drei bei meinem Mann hätten wir uns höher vorgestellt... Hat ca 30 Euro ausgemacht... Also ich weiß nicht wie hoch der Verdienst sein müsste dass sich das wirklich mal rechnet... Ich verdiene fast das doppelte von meinem Mann und auch nicht schlecht. Hätte ich dann 60€ mehr gehabt? Dann hätte sich das nicht gerechnet... Davon dann 63% (mehr gab es bei der Gehalts Stufe nicht mehr an Elterngeld)...

Man kann es machen aber ich frage mich ob man sich ärgern muss wenn man es nicht gemacht hat...

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Re: also...

Antwort von die_ente_macht_nagnag, 7. SSW am 13.08.2016, 9:52 Uhr

Du hat natürlich recht. Wollte auch nur den Hinweis zu dieser Frist geben. Ob und wieviel es ausmacht, hängt natürlich von der ganz individuellen Situation ab und wer wie lange Elterngeld bezieht. In unserer Konstellation macht es tatsächlich rund 200 Euro mehr Elterngeld pro Monat für mich aus. Es gibt ja die Elterngeldrechner Online, wo man den Effekt fix ausrechnen kann und dann abwägen kann, ob es für einen persönlich lohnt.

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Re: Elterngeld & Steuerklassenkombination

Antwort von JoSam, 7. SSW am 13.08.2016, 11:09 Uhr

Gut, dass Du das hier noch mal bekannt machst! Wir haben auch schon den Wechsel beantragt...

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