August 2022 Mamis

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Geschrieben von Bubu1, 14. SSW am 12.02.2022, 14:20 Uhr

Elterngeld, Mutterschaftsgeld

Hallo ihr Lieben,

Ich Blicke bei dem Thema nicht so durch, kann mir einer helfen.

Das Mutterschaftsgeld bekomm ich 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Richtig? Es entspricht meinem jetzigen Lohn? Wo und wann muss ich das den beantragen??

Ich würde gern das elterngeld Basis nehmen, also die 12 Monate, wobei ich wenn ich 2 Monate Mutterschaftsgeld beziehe nur noch Anspruch auf 10 Monate habe?? Hab ich das alles richtig verstanden?? Dann würde ich 10 Monate 65%von meinem jetzigen Lohn bekommen? So, dann würde mein Freund gerne ebenfalls 2 monate nehmen, wann wissen wir noch nicht, aber aufjedenfall in der Zeit in der ich auch noch elterngeld beziehe. Hat er dann auch Anspruch auf 2 Monate elterngeld?? Also die 65%?? Weil wenn der Partner auch nimmt hat man ja Anspruch auf 14 Monate oder?? Aber geht es auch wenn er 2 Monate gleichzeitig nimmt wie ich?
Oh man alles ganz schön kompliziert...
Wo und wann muss ich dann elterngeld beantragen?

Ich weiß ist vielleich noch etwas früh aber ich möchte gern alle Anträge und Formulare schon ausgefüllt haben.
Habe momentan mit hausumbau, Handwerker usw. Viel zu tun. Da wir dann im Mai oder Juni noch umziehen wollen, hätte ich gern vorher schon alles erledigt was man erledigen kann.
Danke für eure hilfe.
Bin echt froh das man sich hier mit euch allen austauschen zu können

 
13 Antworten:

Re: Elterngeld, Mutterschaftsgeld

Antwort von mellomania am 12.02.2022, 15:01 Uhr

also. du erhälst später vom gyn nochmal eine bescheinigung wann ET ist, damit musst du bei der kk die zuzahlung beantragen. 13 euro pro tag. das zahlt die kk und den rest auf deinen lohn zahlt der AG. wenn du schwankendes einkommen mit schicht etc hast, ermittelt der AG aus den 3 monaten vor beginn mutterschutz, was du bekommst. richtig, du hast nach der geburt 2 monate mutterschutz und erhälst dann noch 10 monate elterngeld basis. dein partner kann auch parallel dazu zwei monate machen. er muss aber gleich zu anfang beide monate melden. wichtig, es müssen lebensmonate sein, nach dem geburtsdatum gerichtet. sonst erhält er kein eg. er muss auch beide monate auf jeden fall nehmen, nimmt er den 2. z.b. nicht, muss er den 1. zurückzahlen. seine monate müssen in den ersten 14 lebensmonaten des kindes liegen. wie, ob zwei aneinander oder zwei separat, ist egal. ob das parallel zu dir ist, ist egal. für dich wichtig, du musst dich für die ersten beiden lebensjahre festlegen mit der elternzeit. wenn du nur ein jahr meldest, musst du danach wieder so arbeiten wie vorher. du hast dann kein anrecht auf verlängerung der eltenrzeit. du kannst abe in der elernzeit wenn eg rum wäre, tz bis zu 32 h arbeiten. fallst du dann zwei jahre ez meldest. du erhälst nach der geburt vom AG ein AG bescheinigung die du bei der l-bank fürs elterngeld mit dem formular einreichst. oder du schickst denen die letzten 12 monatsabrechnungen. schau mal hier, da könnt ihr das elterngeld berechnen: https://familienportal.de/familienportal/meta/egr. ich hoffe ich hab nix vergessen, wenn nicht, einfach nochmal kommentieren :-)

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Re: Elterngeld, Mutterschaftsgeld

Antwort von Bubu1 am 12.02.2022, 15:54 Uhr

Erstmal danke für die Rückmeldung.

Wenn ich nach den 12 Monate elterngeld nur teilzeit arbeiten möchte geht das nicht?? Muss ich dann zu meinem 100 % zurück??
Mein Plan wars nämlich nach der elternzeit mit 60 % erstmal wieder zu starten.

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Re: Elterngeld, Mutterschaftsgeld

Antwort von mellomania am 12.02.2022, 16:44 Uhr

gefährlich. denn solange du elternzeit im rücken als schutzschild mitlaufen hast, bleibt dein vollzeit vertrag stehen und du hast kündigungsschutz. dann melde gleich zwei oder drei jahre elternzeit und ab dem 1. geburtstag vereinbarst du eine auf die elternzeit befristete teilzeit. musst mit dem AG halt ausmachen, wie das machbar ist. kann dann auch eine andre stelle im betrieb sein..kommt auf eure verhandlungen an. wenn du ohne elternzeit eine teilzeit machst, änderst du deinen vertrag dauerhaft ab. daher lieber mit elternzeit im rücken.

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Re: Elterngeld, Mutterschaftsgeld

Antwort von Bubu1 am 12.02.2022, 17:22 Uhr

Hmm ok, aber mach ich da nicht extrem verlust finanziell das erste Jahr?? Beim elterngeld plus ist es ja nur noch die Hälfte vom dem basiseltergeld, das kann ich mir leider nicht leisten.
Mein Chef geht eig. Schon auf seine Mitarbeiter ein und nimmt wünsche auch an, weshalb ich mir sicher bin, dass ich auch reduzieren könnte.

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Re: Elterngeld, Mutterschaftsgeld

Antwort von Anxunamun am 12.02.2022, 19:00 Uhr

Achtung bubu.
Elternzeit und Elterngeld sind getrennt.
Du kannst also 3 Jahre Elternzeit nehmen, nach einem Jahr wieder in teilzeit anfangen und das Basiselterngeld für die 10 Monate nehmen.

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Re: Elterngeld, Mutterschaftsgeld

Antwort von Bubu1 am 12.02.2022, 20:33 Uhr

Ach ich dachte das hängt zusammen? Das heißt ich nehme 2 Jahre oder 3 Jahre elternzeit und beziehe aber nur 10 Monate elterngeld und kann danach ganz normal in teilzeit arbeiten??

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Re: Elterngeld, Mutterschaftsgeld

Antwort von mellomania am 12.02.2022, 21:56 Uhr

Das is egal. 10 Monate vikkes elterngeld, danach 60% arbeiten aber IN DER ELTERNZEIT. Solange diese mitläuft, ruht dein Vertrag von vorher, also längstens 3 Jahre. Danach siehst du, ob du den Vertrag dann wieder erfüllen kannst oder dauerhaft in tz ändern musst:-)

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Re: Elterngeld, Mutterschaftsgeld

Antwort von Anxunamun am 12.02.2022, 21:58 Uhr

Genau das heißt es.
Ich habe bei meinem Kind auch nur Basiselterngeld beantragt, das ging genau bis zum ersten Geburtstag des Kindes. Danach hatte ich 4 Monate gar kein Gehalt/Geld aber war noch in Elternzeit und hab dann erst wieder mit teilzeit angefangen zu arbeiten.
Also theoretisch kannst du 3 Jahre Elternzeit nehmen und nicht arbeiten aber nur 1 Jahr eben Elterngeld bekommen und den Rest halt gar nichts. Oder du fängst halt dann wenn es finanziell ohne Einkommen nicht geht in teilzeit(mit oder ohne Elternzeit) oder eben wieder vollzeit an.
Vorteil wenn du teilzeit in Elternzeit nimmst glaub ich war dass du ziemlich flexibel bei den Stunden bist. Also man kann zumindest bei uns im Job da exakt die Stunden abgeben und erhöhen oder niedriger wenn zu viel. Machst du nur teilzeit ohne Elternzeit (muss dein Arbeitgeber erstmal zustimmen) dann hast du einen neuen Vertrag mit fixer Stundenanzahl. Und wenn du irgendwann wieder vollzeit gehen willst, hast du da keinen Anspruch drauf.
Meistens ist es auch versicherungstechnisch günstiger länger Elternzeit zu beantragen, da wird ein geringerer Betrag fällig (zumindest wenn du privat versichert bist).
Lg

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Re: Elterngeld, Mutterschaftsgeld

Antwort von Bubu1 am 12.02.2022, 22:03 Uhr

Jetzt habe ichs verstanden. Vielen dank euch zwei.

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Re: Elterngeld, Mutterschaftsgeld

Antwort von mellomania am 13.02.2022, 3:41 Uhr

gerne. weiterer vorteil einer mitlaufenden elternzeit: kündigungsschutz und flexibilität. solagen ez läuft hast du kündigungsschutz. wenn du in der tz merkst, oh das is zu viel, dann kannst du DIESE aufküdigen, also nur die und bist sofort in der ez zurüci. du musst ja keine weitere beantragen. du bist einfach abgesicherter als ohne.

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Re: Elterngeld, Mutterschaftsgeld

Antwort von Janina2588, 15. SSW am 13.02.2022, 9:32 Uhr

Ich möchte noch etwas ergänzen.
Habe bei meiner Tochter auch ein Jahr Basiselterngeld genommen und 2 Jahre Elternzeit beantragt. Bin nach einem Jahr dann wieder in TZ arbeiten gegangen und habe mich quasi selbst vertreten.
Nun mit der erneuten Schwangerschaft gehe ich während meiner noch laufenden Elternzeit in Mutterschutz. Dies hat den Vorteil, dass das Mutterschaftsgeld das Vollzeitgehalt vor der Elternzeit ist, obwohl ich bereits in TZ wieder gearbeitet habe.
Und noch ein Tipp. Das dritte Jahr Elternzeit kannst du bis zum 8. Lebensjahr deines Kindes nehmen. Habe in meinen ersten Antag deshalb reingeschrieben, dass ich das 3.Jahr zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch nehmen möchte. Ob man das dann macht, kann man immer noch entscheiden. Aber du hast es beantragt und dein AG ist informiert.
Das Elterngeld und die Elternzeit kannst du aber erst nach der Geburt beantragen. Es macht aber Sinn die Formulare schonmal vorzubereiten.
Hoffe ich konnte dir noch etwas helfen. War damals auch sehr Dankbar über jeden Tipp!

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Re: Elterngeld, Mutterschaftsgeld

Antwort von Dani-und-luis am 13.02.2022, 14:41 Uhr

Hallo,
Ich habe auch nur ein Jahr Elternzeit genommen. Habe danach Brückenteilzeit für 3 Jahre beantragt, d.h. die Stundenzahl wird befristet reduziert. Nach den 3 Jahren läuft mein Vollzeitvertrag weiter.
Eventuell ist das auch eine Option

Liebe Grüße

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Re: Elterngeld, Mutterschaftsgeld

Antwort von Bubu1, 14. SSW am 14.02.2022, 21:05 Uhr

Danke an alle, für die tollen Tipps. Bin euch dafür sehr dankbar und werde mir das Jetzt nochmal in Ruhe durch den Kopf gehen lassen.

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